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Zertifizierte Fördermittelberatung für Pflegedienste und Einrichtungen

Nachschlag für Ihre Digitalisierung! Bis Ende 2030 haben Sie die Chance, sich Investitionskosten für Digitalisierungsprojekte im Rahmen des Pflegepersonalunterstützungs und -entlastungsgesetzes (PUEG) mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent fördern zu lassen. Wir beraten Sie gern, wie Sie technische Anschaffungen im Zuge der Digitalisierung Ihres Hauses geltend machen können.

Frau Arbeit iPad

Attraktive Zuschüsse für Ihr Digitalisierungsprojekt

Digitalität als Schlüssel zur Pflege der Zukunft: Der Einsatz innovativer Digitalanwendungen soll Pflegekräfte nachhaltig in ihrer Arbeit entlasten und zu einer effizienten Gestaltung komplexer Planungs- und Verwaltungsprozesse beitragen. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat der Gesetzgeber ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches Pflegedienste und Einrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 40 Prozent finanziell bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten unterstützt. 

Förderfähige Anwendungen und Dienstleistungen

  • Software und Geräte zur mobilen Pflege- und Leistungsdokumentation

    Die MEDIFOX DAN Software verbindet höchste Dokumentationsstandards mit intuitiver Bedienbarkeit und bietet Ihnen als förderfähige Mobillösung umfassende Funktionalitäten für eine lückenlos digitale Pflege- und Leistungsdokumentation direkt am Klienten.

  • Digitale Anwendungen zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

    Mit wachsenden Dokumentationsanforderungen steigt auch der bürokratische Aufwand, der Pflegekräfte tagtäglich wertvolle Zeit kostet. Daher werden auch Digitallösungen für eine volldigitale Pflege- und Betreuungsdokumentation (z.B. von MEDIFOX DAN) im Rahmen des PpSG zu 40 Prozent bezuschusst.

  • Digitale Vernetzung zur Kommunikation mit ÄrztInnen

    Pflegekräfte sollen in ihrer Arbeit durch moderne Technik nachhaltig entlastet werden. Dazu gehört unter anderem die verbesserte Zusammenarbeit zwischen behandelnden ÄrztInnen dank MEDIFOX DAN Connect, dem intelligenten Arztcockpit von MEDIFOX DAN, welches ebenfalls zu den PpSG-förderfähigen Anwendungen der MEDIFOX DAN Software-Suiten zählt.

  • (Software-)Schulungen zur Anwendung aller zuvor genannten Digitallösungen

    Zur Anschaffung moderner technischer Ausrüstung gehören auch passende Schulungen zur optimalen Vorbereitung auf einen volldigitalen Pflegealltag. Daher sind auch Online- und Präsenzschulungen zur Anwendung von durchgeführten oder geplanten Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen des PpSG förderfähig, darunter auch unser digitales Fortbildungsangebot MD Learning by smartAware.

  • Erfassung und Aufbereitung der Daten für die neuen Qualitätsindikatoren

    Digitale Anwendungen sollen Pflegekräfte zukünftig verstärkt dabei unterstützen, auch weiterhin eine optimale Versorgungsqualität zu gewährleisten. Dazu zählen auch smarte Tools zur digitalen Erfassung und Aufbereitung von Daten für eine übersichtliche sowie transparente Darstellung aller Qualitätsindikatoren, die im Rahmen der PpSG-Förderung bezuschusst werden.

  • Optimierung der Dienst- und Tourenplanung

    Die Erstellung von Dienst- und Tourenplänen kostet wertvolle Zeit, die mithilfe intelligenter Lösungen wie z.B. der KI-gestützten Dienst-, Einsatz- und Tourenplanung von MEDIFOX DAN maßgeblich reduziert werden kann. So gehören auch diese zu den PpSG-förderfähigen Digitalanwendungen, die mit bis zu 12.000€ bezuschusst werden.

  • Verbesserungen der elektronischen Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI

    Investitionskosten für digitale Lösungen, die zu einer effizienten Gestaltung aller Verwaltungsabläufe und der Leistungsabrechnung beitragen, können im Rahmen des PpSG mit bis zu 12.000€ gefördert werden. Dazu zählen auch die Software-Suiten MD Ambulant und MD Stationär, die als digitale Komplettlösungen aus einer Hand eine reibungslose Organisation des digitalen Pflegealltags ermöglichen.

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Eingereichte Förderanträge

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Erfolgreiche Förderberatungen*

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Förderfähige MD Anwendungen & Services

Unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Sie möchten sich Ihren Digitalisierungszuschuss sichern und getätigte oder geplante Investitionskosten im Rahmen der PpSG-Förderung geltend machen? Unsere zertifizierten FördermittelberaterInnen unterstützen KundInnen bereits seit 2019 bei der Beantragung öffentlicher oder privater Fördergelder und wissen genau, welche Anwendungen und Services förderfähig sind. In einem persönlichen Gesprächstermin beraten wir Sie unverbindlich und besprechen gemeinsam im Detail, wie Sie die Förderung bestmöglich für Ihr Digitalisierungsprojekt nutzen können.

Frau hält ein Smartphone in der Hand

Wir übernehmen die Antragsstellung für Sie

Lehnen Sie sich entspannt zurück! Denn die MEDIFOX DAN FördermittelberaterInnen übernehmen nun die komplette Antragsstellung für Ihr Digitalisierungsprojekt. Dank langjähriger Branchenerfahrung, dem engen Kontakt zu stationären Einrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und einschlägiger Fachexpertise in der Antragsstellung von Fördermitteln sind Sie bei uns in besten Händen und können schon bald in Ihren digitalen Pflegealltag starten.

Noch mehr Insights? Schauen Sie jetzt auf unserem Blog vorbei!

 

Warum ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, in Digitalisierungsprojekte zu investieren? Wie kann ich mir Unterstützung bei der Antragsstellung holen? Was genau umfasst die Leistungen einer Fördermittelberatung? Wissenswerte Fachbeiträge, spannende Faktenchecks und exklusive Interviews rund um das Thema Förderung finden Sie auch auf unserem Blog:

Zertifizierte Fördermittelberatung bei MEDIFOX DAN: Weiterbildung zu ManagerInnen für öffentliche Fördermittel

Bereits seit 2019 stehen unsere FördermittelberaterInnen MEDIFOX DAN KundInnen beratend zur Seite, wenn es um die Beantragung öffentlicher oder privater Fördergelder geht. Mit dem Weiterbildungsangebot der emcra-Akademie lassen sich Achim Schürg, Claudia Kock, Alexander von Strohe, Leon David Albrecht und Felix Köppe aus dem Team Förderung zu zertifizierten ManagerInnen für öffentliche Fördermittel weiterbilden.

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5 Fragen an: Das Team Förderung

Unsere FördermittelberaterInnen wissen genau, welche Anschaffungen förderfähig sind und reichen die Anträge bei den Kassen entsprechen ein. Dieses „Rundum-Sorglos-Paket“ ist für MEDIFOX DAN KundInnen kostenfrei. Sie möchten mehr erfahren? Im Interview gewähren unsere FördermittelberaterInnen spannende Einblicke.

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Mit Digitalisierungsförderung erfolgreich in die Zukunft starten: Bereits seit 2019 stehen Ihnen unsere zertifizierten BeraterInnen in allen Fragen mit einschlägiger Branchenerfahrung sowie weitreichender Expertise zur Seite und unterstützen Sie vom Erstgespräch bis hin zum genehmigten Antrag. Auch Sie wünschen eine persönliche Beratung? Wir unterstützen Sie gern und zeigen Ihnen, wie Sie schon heute Ihr Potenzial für die Förderung Ihrer Digitalisierungsprojekte bestmöglich ausschöpfen.

Online-Termin buchen

    Häufig gestellte Fragen zur Förderung

    • Kann ich mich kostenlos zur Förderung beraten lassen?

      MEDIFOX DAN bietet bereits seit 2019 eine kostenlose Fördermittelberatung an, die KundInnen unverbindlich in Anspruch nehmen können. Vereinbaren Sie jetzt mit nur wenigen Klicks Ihren persönlichen Beratungstermin oder schicken Sie uns Ihre Anfrage mit nur wenigen Klicks über unser Online-Formular.

    • Wie viel kann ich bei der Förderung nach PpSG sparen?

      Sie sparen bis zu 40 % bzw. maximal 12.000 € auf Ihre Investitionskosten für Digitalisierungsprojekte. Dabei greift die Förderung für jede einzelne Einrichtung, falls Sie als Verband mehrere Häuser betreiben.

    • Wie viel kann ich mir im Rahmen der PpSG-Förderung rückerstatten lassen?

      Im Rahmen der Digitalisierungsförderung nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) können Sie bis zu 40 Prozent bzw. maximal 12.000€ Ihrer Anschaffungskosten geltend machen.
      Schon gewusst? Wenn Sie mehrere Pflegeeinrichtungen unter einem Dach vereinigt haben, können Sie pro Pflegeunternehmen in diesem Verbund einen Antrag auf Förderung stellen. So können alle Ihre Betriebsstätten jeweils bis zu 12.000€ Fördermittel erhalten und den Vorteil der Digitalisierungsförderung optimal ausnutzen.

    • Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?

      Bis zum 31.12.2030 müssen alle Anträge und Rechnungen bei den zuständigen Kassen vorliegen, damit Sie von der Bezuschussung von bis zu 40 Prozent bzw. maximal 12.000 € profitieren können. Die Förderung bezieht sich nicht nur auf Anschaffungskosten, die aktuell getätigt werden, sondern greift auch rückwirkend für alle digitalen Investitionen bis zum 01.01.2019.

    • Wieso sollte ich die Förderung jetzt in Anspruch nehmen?

      Die Zeit, in eine digitale Zukunft zu investieren, ist aktuell günstiger denn je: Denn fast 90 Prozent der MEDIFOX DAN Anwendungen sind förderfähig. Darüber hinaus können Sie auch technische Anschaffungen, die Sie für einen digitalen Pflegealltag benötigen, fördern lassen. Dazu zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Computer, Laptops, Server sowie technisches Zubehör (z.B. Tastaturen).

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