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Telematikinfrastruktur
in der Pflege

Wir bei MEDIFOX DAN schaffen mit unserer Software stetig neue Lösungen für zeitsparende, digitale Arbeitsprozesse,
mit denen Sie Ihren Pflegealltag schon jetzt effizienter gestalten können. Nun stehen wir vor dem nächsten Meilenstein auf unserem Weg
in eine digitale Zukunft: Denn wir bringen unsere Software mit der Telematikinfrastruktur zusammen.

 

Die wichtigsten Vorteile        Häufig gestellte Fragen 

Auch wenn die Anbindung der Pflegeberufe noch ganz am Anfang steht, sollten sich Pflegeeinrichtungen schon jetzt
auf den Einstieg vorbereiten, um bereits zum Start von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren.

Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird das Gesundheitswesen – und somit auch die Pflegebranche – nachhaltig verändern: Denn sie ermöglicht allen Akteuren einen standardisierten, sicheren Austausch relevanter Informationen. Bei erfolgter Anbindung an das geschlossene Netzwerk könnten auch Pflegeeinrichtungen in Zukunft schnell und unkompliziert auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen und aktuelle Informationen austauschen. So wird es einfacher für Sie, auf Basis der richtigen Informationen die besten Entscheidungen zu treffen und eine hochwertige Versorgung der KlientInnen zu gewährleisten.
Whitepaper (PDF) zur Telematikinfrastruktur

Alle Infos zur TI gibt’s auch zum Hören!

Egal ob auf dem Weg zur Arbeit oder in der Mittagspause – im PflegeFaktisch-Podcast gibt’s alle wissenswerten Infos zur Telematikinfrastruktur auch zum Hören! Informieren Sie sich jetzt und erfahren Sie, welche Entwicklungsmöglichkeiten & Potenziale sich durch Einführung der TI für die Pflege ergeben.

Jetzt reinhören

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Mit der Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können Sie Nachrichten oder Dokumente schnell, zuverlässig und vor allem sicher mit anderen Leistungserbringern teilen – und das bundesweit und sektorenübergreifend. Der KIM-Dienst kann nur von Leistungserbringern oder Institutionen im Gesundheitswesen genutzt werden, d.h. nur registrierte NutzerInnen können KIM-Nachrichten senden oder empfangen. Dafür sind alle TeilnehmerInnen in einem zentralen Adressbuch verzeichnet – dem KIM-Verzeichnisdienst.

E-Rezept und E-Verordnungen

Mit der verpflichtenden Einführung des E-Rezeptes sollen verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich über elektronische Rezepte ausgegeben werden. Anstatt des bisherigen Formulars in Papierform wird Versicherten ein Digitalrezept über eine App oder als QR-Code ausgehändigt. Das Rezept kann anschließend bei Apotheken eingelöst werden. Im Jahr 2024 muss auch die Verordnung zur Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V sowie im Bereich der außerklinischen Intensivpflege in elektronischer Form angeboten werden. Das papiergebundene Formular der Verordnung HKP soll ab ab dem 01. Juli 2024 digital ausgestellt, genehmigt und übermittelt werden.

elektronische Patientenakte (ePA)

Gesetzlich Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte kostenlos zu führen. Die ePA wird von den Krankenkassen als App zur Verfügung gestellt. Diese sind mittlerweile in den großen App-Stores verfügbar. Versicherte können dabei individuell entscheiden, welche Informationen von ihren Leistungserbringern eingesehen werden dürfen. Auch Pflegeeinrichtungen sind berechtigt, die ePA ihrer KlientInnen einzusehen, wenn die entsprechenden Rechte eingeräumt wurden.

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Die Gesundheitsinformationen einer gesetzlich versicherten Person können in der ePA gebündelt und bei entsprechender Rechtevergabe von Leistungserbringern eingesehen werden. Wenn Notfallmediziner z.B. bei Stürzen die medizinische Versorgung sicherstellen müssen, können diese jedoch nicht auf die Informationen der ePA zugreifen, da sie i.d.R. nicht über die entsprechenden Rechte verfügen. Daher haben Versicherte die Möglichkeit, wichtige Daten z.B. zu Allergien, Kontaktpersonen oder Blutgruppe im Notfalldatenmanagement (NFDM) zu hinterlegen. So liegen auch im Notfall alle relevanten Informationen vor und die Notfallversorgung Ihrer KlientInnen ist gewährleistet.

elektronischer Medikationsplan (eMP) / Arzneimitteltherapie-Sicherheit (AMTS)

Im elektronischen Medikationsplan (eMP) werden Medikamentengaben digital dokumentiert. ÄrztInnen oder Apotheken können Medikationen direkt im auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten eMP anpassen. Relevante Leistungserbringer haben somit stets Zugriff auf aktuellste Informationen. Auch Pflegeeinrichtungen können den Medikationsplan einsehen und erkennen, ob bzw. welche Anpassungen bei der Medikation ihrer KlientInnen vorgenommen wurden.
Durch Zurverfügungstellung relevanter Medikations- und Gesundheitsdaten über die elektronische Gesundheitskarte, werden potenziell problematische Medikationen verhindert und die Arzneimitteltherapie-Sicherheit erhöht und unerwünschte Nebenwirkungen somit vermieden.

Machen Sie sich schon heute TI-ready, mit MEDIFOX DAN. Wir unterstützten Sie mit unserem ganzheitlichen Serviceangebot Schritt für Schritt bei Ihrem Start in die Telematikinfrastruktur und begleiten Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Komponenten sowie der erforderlichen Soft- und Hardware. Gern beraten wir Sie persönlich zu Funktionalitäten, Voraussetzungen oder Fragen der Refinanzierung. Ermitteln Sie dafür jetzt mit nur wenigen Klicks Ihre/n individuelle/n Ansprechpartner/in und vereinbaren Sie kostenlos einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Stationär

    Die wichtigsten Vorteile
    der Telematikinfrastruktur auf einen Blick

    Sicherer Austausch

    Vereinfacht den qualifizierten
    und sicheren Austausch mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens.

    Datenschutz

    Der Schutz beim Austausch sensibler Daten ist jederzeit gewährleistet.

    Schneller Zugriff

    Direkter und schneller Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten der KlientInnen.

    Reduzierung von Verwaltungsaufwand

    Reduziert manuellen Verwaltungsaufwand, sodass Sie wertvolle Zeit für die Pflege Ihrer KlientInnen sparen.

    Vertrauliche und direkte Kommunikation

    Ermöglicht eine vertrauliche und direkte Kommunikation mit den verschiedenen Leistungserbringern und somit ein qualitativ hochwertigeres Arbeitsergebnis.

    Reduzierung von Papierbedarf

    Mit der Digitalisierung
    von Arbeitsprozessen wird der Papierbedarf erheblich reduziert.

    Konnektor

    Der Konnektor ist eine Hardwarekomponente, die auch als „Gatekeeper der Telematikinfrastruktur“ bezeichnet wird. Er ist ein speziell entwickelter „Router“, welcher in Kombination mit weiteren Komponenten (eHealth-Terminal sowie Smartcards) die Verbindung von den bestehenden IT-Systemen (z.B. die MEDIFOX DAN Software-Suiten) einer Einrichtung zur Telematikinfrastruktur herstellt. Auf Basis dieser Verbindung können bestimmte Fachanwendungen (z.B. der KIM-Dienst) genutzt werden.

    eHealth-Terminal

    Das eHealth-Terminal ist ein speziell für die TI entwickeltes Kartenlesegerät, über welches die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Heilberufsausweis (eHBA), die elektronische Institutionskarte (SMC-B) sowie Krankenversicherungskarten von privat Versicherten eingelesen werden können. Sowohl Versicherte, als auch Leistungserbringer und Einrichtungen werden so zuverlässig identifiziert. Darüber hinaus ist das eHealth-Terminal eine wichtige Komponente zur Datenübertragung zwischen der eGK des Versicherten und den Fachanwendungen der TI, z.B. beim Abgleich von Versichertenstammdaten oder zum Anlegen eines Notfalldatensatzes.

    VPN-Zugangsdienst

    Damit über den Konnektor eine sichere Verbindung zu der Telematikinfrastruktur hergestellt werden kann, erfolgt die Anbindung über ein sogenanntes Virtuelles Privates Netzwerk (VPN). Der VPN-Zugangsdienst ist ein von der gematik zugelassener VPN-Dienst, der berechtigten TeilnehmerInnen den Zugang zur TI durch eine beidseitige, zertifikatsbasierte Authentisierung zuverlässig ermöglicht.

    SMC-B-Karte

    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist ein elektronischer Ausweis für Einrichtungen im Gesundheitswesen. Sie dient als Sicherheitsmodulkarte, welche Institutionen wie z.B. Praxen oder Pflegeeinrichtungen gegenüber der TI zuverlässig identifiziert. So ist sichergestellt, dass sich nur autorisierte Institutionen mit der TI verbinden und Fachanwendungen nutzen können.

    eHBA-Karte

    Neben dem institutionsbezogenen Praxisausweis (SMC-B) wird eine weitere, personenbezogene Smartcard zur Identifikation benötigt: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird an bestimmte Leistungserbringer ausgegeben, sodass diese Zugriff auf für sie relevante Daten sowie TI-Anwendungen (z.B. eine in der ePA gespeicherte Diagnose) erhalten oder Dokumente (z.B. eRezepte oder Arztbriefe) elektronisch signieren können.

    FAQ: Häufig gestellte Fragen

    • Was ist die Telematikinfrastruktur?

      Telematik vereint die Begriffe „Telekommunikation“ und „Informatik“ und beschreibt eine Technik, die den sicheren und verschlüsselten Informationsaustausch durch eine direkte Verknüpfung verschiedener IT-Systeme ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, das einen digitalen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglichen soll.

    • Ab wann können Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden werden?

      Die Telematikinfrastruktur in der Pflege wird aktuell im Rahmen von Modellvorhaben erprobt. Da wir bei MEDIFOX DAN unsere KundInnen optimal auf den Start vorbereiten wollen, unterstützen wir bereits teilnehmende Einrichtungen bei diesen Modellvorhaben, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln und unsere Software TI-kompatibel zu machen. Die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur soll schrittweise erfolgen. Die Teilnahme ist dabei zunächst freiwillig. Bereits jetzt können Pflegeeinrichtungen die erforderlichen Ausweiskarten, die für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur Voraussetzung sind, beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen und anschließend beim Kartenanbieter ihrer Wahl bestellen.

    • Wie wird die Telematikinfrastruktur finanziert?

      Die Kosten der Anbindung sowie die laufenden Betriebskosten werden von der Pflegeversicherung nach § 106 DVG (Digitale-Versorgungs-Gesetz) pauschalisiert erstattet. Grundlage der Finanzierungsvereinbarungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ist § 376 SGB V. Erstattet werden demnach die „erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Leistungserbringern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen“ sowie die „erforderlichen Betriebskosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen“.

    • Was erwartet Pflegeeinrichtungen mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

      Mit der Telematikinfrastruktur können alle Akteure im Gesundheitswesen zukünftig von einem sicheren und standardisierten Informationsaustausch maßgeblich profitieren – auch die Pflegebranche. Denn mit der Automatisierung von Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen können nicht nur Eingabefehler vermieden, sondern auch das Pflegepersonal entlastet werden.

    • Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

      Für die Nutzung zur Telematikinfrastruktur sind neben einem Internetanschluss folgende technische Komponenten erforderlich: Um Zugang zu dem geschlossenen Netzwerk zu erhalten, wird ein elektronischer Praxisausweis benötigt. Dieser kann über ein zertifiziertes Kartenterminal (eHealth-Terminal) eingelesen werden. Die verschlüsselte Verbindung wird anschließend über einen speziellen Router (Konnektor) hergestellt. Über ein verschlüsseltes Virtual Private Network (VPN) werden die Daten aus der Telematikinfrastruktur auf diesem Weg sicher an Ihr IT-System übermittelt. Bei Fragen zur Ausstattung stehen Ihnen unsere FachexpertInnen gern zur Verfügung und beraten Sie bedarfsgerecht. Auch Ihre Pflegeverwaltungssoftware muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Informationen direkt aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere TeilnehmerInnen übermitteln zu können. MEDIFOX DAN arbeitet aktuell daran, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Sie vom ersten Tag an von den Vorteilen der Telematikinfrastruktur profitieren können.

    • Welche Ausweiskarte muss ich mir als Einrichtung oder Pflegedienst zuerst besorgen?

      Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur Bestellung der SMC-B Karten benötigt wird, sollten sich Einrichtungen und Pflegedienste im Zuge des TI-Zugangs zunächst um dessen Beantragung kümmern. Wir bei MEDIFOX DAN arbeiten bereits daran, Ihnen zukünftig eine Komplettlösung anbieten zu können, inkl. der benötigten Smartcards. Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, um als Erstes von neuen Angeboten & Leistungen rund um die Telematikinfrastruktur zu erfahren.