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Ambulant – Stationär

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Wenn nicht jetzt, wann dann? – Förderung im Rahmen des PpSG

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Die Zeit, in eine digitale Zukunft zu investieren, ist für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen derzeit günstiger denn je: Denn im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) erhalten Pflegeeinrichtungen finanzielle Unterstützung für technische Ausstattung.

Förderung für Pflegeeinrichtungen – Warum sich Digitalisierung gerade jetzt auszahlt

Digitalisierung ist eine Investition in die Zukunft: Der Einsatz moderner Technik bedeutet für Pflegekräfte eine nachhaltige Entlastung im Arbeitsalltag. Durch innovative Technologien werden unter anderem die Verwaltung sowie Dokumentation effizienter gestaltet – so bleibt mehr Zeit für die Pflege. Diese potentielle Optimierung der Arbeitsabläufe hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ein Förderprogramm für moderne und digitale Ausstattung auf den Weg gebracht.

Noch bis Ende 2023 können ambulante sowie stationäre Pflegeeinrichtungen im Rahmen des PpSG technische Anschaffungen im Zuge der Digitalisierung ihrer Einrichtung zu 40 Prozent geltend machen. Dafür müssen bis zum 31.12.2023 alle Anträge und Rechnungen bei den zuständigen Kassen vorliegen, damit Einrichtungen von der Bezuschussung von bis zu 12.000€ profitieren können. Dabei bezieht sich die Förderung nicht nur auf Anschaffungskosten, sondern greift auch rückwirkend für alle digitalen Investitionen bis zum 01.01.2019.

Was gilt nach dem PpSG als förderfähig?

Als förderfähig gelten digitale und technische Anschaffungen, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie zur Entlastung der Pflegekräfte beitragen. Dazu zählen konkret:

  • Software und Geräte zur mobilen Pflege- und Leistungsdokumentation
  • Digitale Anwendungen zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
  • Digitale Vernetzung zur Kommunikation mit ÄrztInnen
  • Schulungen zur Bedienung all dieser Anwendungen
  • Erfassung und Aufbereitung der Daten für die neuen Qualitätsindikatoren
  • Optimierung der Dienst- und Tourenplanung
  • Verbesserung der elektronischen Abrechnung pflegerischer Leistungen nach §105 SGB XI
  • Bereits abgeschlossene Leasing-Verträge (sofern die geleasten Gegenstände den aufgeführten Kriterien zuzuordnen sind)

Für MEDIFOX DAN KundInnen bedeutet dies, dass ca. 90 Prozent aller Anwendungen und Dienstleistungen von MD Stationär und MD Ambulant förderfähig sind – darunter auch das MD CarePad zur mobilen Pflegedokumentation. Insgesamt können so Investitionskosten für Digitalisierungsprojekte bis zu 12.000€ gefördert werden. Haben Sie mehrere Pflegeeinrichtungen unter einem Dach vereint, können Sie pro Pflegeunternehmen in diesem Verbund einen Antrag auf Förderung stellen und jeweils bis zu 12.000€ Fördermittel erhalten. Somit lohnt sich die Förderung für Pflegeeinrichtungen jeder Größe.

So gelingt die Förderung

Sie möchten Ihre Digitalisierungsprojekte fördern lassen? Nutzen Sie die Unterstützung unserer zertifizierten FördermittelberaterInnen – sie wissen genau, welche Anschaffungskosten förderfähig sind und übernehmen das Einreichen der Anträge für Sie. Mit ihrer langjährigen Erfahrung, dem engen Kontakt zu stationären sowie ambulanten Einrichtungen und der Spezialisierung auf die Antragsstellung von Fördermitteln sind Sie bei den MEDIFOX DAN FördermittelberaterInnen in besten Händen und können schon bald durchstarten, wie auch Marcella Bahrke-Napierski, Inhaberin der Seniorenwohnanlagen Bahrke:

Wir haben in unseren stationären Einrichtungen schon einige Digitalisierungsprojekte umgesetzt. Unter anderem haben wir die digitale Pflegedokumentation bei uns integriert und in Zusammenarbeit mit MEDIFOX DAN die gegebenen Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen. Das hat reibungslos funktioniert und ich kann jedem nur empfehlen, die Förderung zu nutzen und den Schritt in die Digitalisierung zu gehen.

Das Beste: Für MEDIFOX DAN KundInnen ist die Fördermittelberatung kostenlos! Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und schöpfen Sie Ihr Potenzial für die Förderung bestmöglich aus.

Stimmen aus der Praxis

Sarah Duttenhöfer, Fördermittelexpertin bei emcra, sieht in den Fördermöglichkeiten im Rahmen des PpSG große Chancen für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen. Im Gespräch mit MEDIFOX DAN teilt Sie Tipps und Tricks aus der Praxis rund um das Thema Förderung:

Fördermittel bieten aus meiner Sicht großes Potenzial, die Gesellschaft mitzugestalten und zur positiven Entwicklung beizutragen. Deshalb geben wir bei emcra gerne unser Know-how weiter, auch zum Thema Digitalisierung in der Pflege. Ich empfehle Einrichtungen immer, sich im ersten Schritt gemeinsam im Team darüber auszutauschen, inwiefern Förderung für die eigene Organisation infrage kommt. Die Entscheidung für Fördermittel ist eine strategische Entscheidung, die Ihre Arbeit inhaltlich und strukturell verändern wird – dessen muss man sich bewusst sein. Sie sollten also zunächst Ihre „Institutional Readiness“ checken! Klar ist, dass man sich nicht nebenbei in das Thema Förderung einarbeitet und kurzfristig direkt profitiert, es geht vor allem um die langfristige, erfolgreiche Nutzung von Fördermitteln als Teil der eigenen Organisationsentwicklung. Und wenn ich mir als Einrichtung noch unsicher bin, muss das erste Förderprojekt auch nicht zwangsläufig das eigene sein, man kann ebenso als Partner einsteigen. Ansonsten gilt: Trauen und loslegen!


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