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Bequem digital oder doch nicht so einfach wie gedacht?

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Bereits seit vergangenem Jahr bietet die MD Ambulant Software-Suite mit der elektronischen Verordnung smarte Features, um den Genehmigungsprozess im Austausch mit den Kranken- und Pflegekassen effizient und vor allem digital zu gestalten. Einige Pflegedienste blicken einer digitalen Zukunft des Gesundheitswesens jedoch noch immer mit Skepsis entgegen, wo Deutschland den Digitalisierungsstandards im landesweiten Vergleich doch sichtbar hinterherhängt. Dabei ist ein Umdenken insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich spürbar, so auch bei den Kostenträgern. Denn die Digitalisierung bestehender Organisations- und Kommunikationsabläufe bietet für alle beteiligten Akteure mitunter neue Chancen. Doch inwieweit können ambulante Pflegebetriebe schon heute von einem elektronischen Genehmigungsverfahren profitieren? Wir haben uns verbreitete Aussagen rund um die elektronische Verordnung genauer für Sie angeschaut und blicken im folgenden Beitrag hinter die Kulissen des digitalen Genehmigungsverfahrens.

 

Aussage 1: Digitale Genehmigungsprozesse machen den Pflegealltag am Ende doch komplizierter!

Nicht alles, was digital ist, gestaltet sich in der Pflegepraxis auch immer unkompliziert. Wie also steht es um das elektronische Genehmigungsverfahren von Verordnungen? Im ersten Schritt beginnt der digitale Genehmigungsprozess beim Pflegedienst, genauer gesagt in der MD Ambulant Software-Suite. Um den Anforderungen an ein digitales Übermittlungsverfahren vollumfänglich zu entsprechen, wurde das bekannte Verordnungsformular weitestgehend angepasst. Diese kümmert sich als Dienstleister um die reibungslose und sichere Übertragung der Verordnung an die zuständigen Kostenträger. So werden alle Informationen, die über das digitale Verordnungsformular eingegeben werden, bei elektronischer Übermittlung an die Kassen mit übergeben. Sofern alle Daten erfolgreich übertragen wurden, gibt die MEDIFOX DAN Software innerhalb weniger Minuten ein entsprechendes Signal. Im Vergleich zum postalischen Weg können somit nicht nur zusätzliche Fahrtwege und Papier eingespart werden, gleichzeitig wird auch ein schneller und zuverlässiger Rückmeldungsprozess zum Status der Verordnung ermöglicht, der über entsprechende Icons jederzeit in der Software mitverfolgt werden kann. Im Falle einer fehlgeschlagenen Übertragung informiert die Software über ein Warnsignal, sodass Sie sofort handeln können, anstatt wertvolle Zeit beim Warten auf Antwort zu verlieren. Denn meist kann die Ursache schnell gefunden werden.

 

Unser Expertentipp für Sie:

Oftmals sind die Checkboxen in der Verordnung abgehakt, aber die zugehörige Leistung nicht konfiguriert . Hierfür gibt es eine entsprechende Auswahlliste in der Software, über die Sie die Konfiguration einfach vornehmen können. Noch häufiger kommt es jedoch vor, dass die Leistungen vertraglich nicht im notwendigen Detailgrad vereinbart wurden. Wenn beispielsweise nur die Leistung „Wundverband“ im Vertrag hinterlegt ist, in der Verordnung aber zwischen links, rechts und beidseits differenziert werden soll, reicht die Leistung in der vorliegenden Form nicht aus. Wichtig ist außerdem, dass die Checkboxen beim Ausfüllen grundsätzlich mitberücksichtigt werden, da diese als Information bei der Übertragung mit übergeben werden.

 

Aussage 2: Wenn ich meine Verordnungen elektronisch an die Kassen übermittle, bekomme ich sofort eine Bestätigung.

Dass die Kassen bei einem elektronischen Genehmigungsverfahren sofort eine entsprechende Bestätigung zusenden, ist ein häufiger Irrglaube. Denn auch bei der digitalen Übermittlung müssen die Verordnungen nach wie vor geprüft werden. Neu ist jedoch, dass die Kassen eine elektronische Version der Genehmigung mitschicken, die automatisch in der Software übernommen werden kann. So entfallen lange Postwege und verzögerte Rückmeldungszeiten. Bei Bedarf kann man sich die Verordnung aber auch in gewohnter Form als PDF-Datei anzeigen lassen. Alle Verordnungen können anschließend jederzeit rückwirkend über MD Ambulant aufgerufen werden, sodass zusätzlicher Archivierungsaufwand entfällt.

 

Aussage 3: Es nehmen bereits alle Kassen an dem digitalen Genehmigungsverfahren von Verordnungen teil.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich immer mehr Kassen dem digitalen Genehmigungsverfahren von Verordnungen angeschlossen. Wer die e-Verordnung in Zukunft nutzen möchte, sollte jedoch im Vorfeld mit den zuständigen Kassen sprechen, ob ein digitales Übermittlungsverfahren akzeptiert wird und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.

 

Unser Expertentipp für Sie:

In der MEDIFOX DAN Wissensdatenbank finden Sie eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Kassen. Da es sich bei der elektronischen Verordnung um eine kostenpflichtige Schnittstelle handelt, sollten Sie vor Freischaltung in jedem Fall auf die für Sie zuständigen Kostenträger zugehen und sich die Teilnahme am digitalen Genehmigungsverfahren bestätigen lassen.

 

Aussage 4: Wenn ich die Erweiterung in meiner MD Ambulant Software freischalten lasse, kann ich meine Verordnungen sofort digital an alle Krankenkassen übermitteln.

Mit Freischaltung der Erweiterung in Ihrer MD Ambulant Software ist der technische Grundstein für eine Teilnahme am digitalen Genehmigungsverfahren gelegt. Jedoch sollte im Vorfeld unbedingt geprüft werden, ob die zuständigen Kassen am Genehmigungsverfahren teilnehmen oder spezielle Anforderungen erfüllt sein müssen. So fordert beispielweise die AOK eine separate Datenschutzvereinbarung ein, damit eine digitale Übermittlung akzeptiert wird. Nach abschließender Prüfung und Aktivierung der Schnittstelle in Ihrer Software, können Sie sofort mit der digitalen Übermittlung Ihrer Verordnungen starten. Weitere Einstellungen sind dafür nicht notwendig, denn mit Freischaltung der Funktion wird Ihnen automatisch das entsprechende Dialogfeld zur e-Verordnung in MD Ambulant angezeigt.

 

Aussage 5: In naher Zukunft wird die Digitalisierung beim Austausch mit den Kassen keine größere Rolle spielen!

Auch wenn die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen nach wie vor in eher kleinen Schritten voranschreitet, ist die Marschrichtung klar erkennbar. Ein aktuelles Beispiel ist nicht zuletzt die verpflichtende Umsetzung der lebenslangen Beschäftigtennummer , die bereits ab Oktober die Grundlage für eine elektronische Abrechnung schaffen soll. So wird der digitale Wandel bestehender Organisations- und Kommunikationsprozesse auch in naher Zukunft weiterhin Einfluss auf die rechtlichen, gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des ambulanten Pflegealltags nehmen. Folglich ist es auch für die Softwareanbieter wichtiger denn je, den branchenweiten Entwicklungen stets voraus zu sein und der Pflege die passenden Lösungen anzubieten.


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