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PflegeFaktisch mit Francesca

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Update COVID-19: Der 7-Punkte-Plan der Bundesregierung

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Die Pflege ist in Bewegung - Jens Spahn und Andreas Westerfellhaus (Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung) haben einen 7-Punkte-Maßnahmenplan für die Pflege vorgestellt. 

Die COVID-19 Maßnahmen zielen eine Minimierung des Infektionsrisikos für die Pflegebedürftigen und die Personen, die in der Pflege arbeiten. Ebenso sind Maßnahmen enthalten, die zu einer allgemeinen Entlastung beitragen. 

Qualitätsprüfungen
Die allgemeinen Qualitätsprüfungen werden ab sofort bis Ende September 2020 ausgesetzt und über eine ggf. notwendige Verlängerung wird rechtzeitig entschieden. Die MDKen der Länder behalten sich jedoch vor, eine Qualitätsprüfung in Einzelfällen nach individueller Prüfung und unter Berücksichtigung der Lage durchzuführen. Die Einführung und Erprobungsphase der Ergebnisindikatoren für den stationären Bereich werden ebenfalls bis zum 31.12.2020 verschoben.

Begutachtung

Die Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen anstelle von körperlichen Untersuchungen in der Häuslichkeit oder im Pflegeheim in einer Kombination von Aktenlage und strukturiertem Interview (telefonisch oder digital) mit dem Pflegebedürftigen, einer Pflegeperson oder Pflegekraft und ggf. dem rechtlichen Betreuer.

Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung (25 Arbeitstage) wird zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Für die Leistungsgewährung sind wie bisher der Tag der Antragstellung und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entscheidend. Für Dringlichkeitsfälle wird der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ermächtigt, bundesweit einheitlichen Kriterien für das Vorliegen eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs festzulegen. Wiederholungsbegutachtungen finden derzeit nicht statt.

Nutzung von ggf. freiwerdenden Ressourcen der MDK für die pflegerische Versorgung

Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßt ausdrücklich, dass die Medizinischen Dienste und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung bereit sind, freies ärztliches und pflegerisches Personal ohne Kosten-/Aufwandsersatz an Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Gesundheitsämter abzustellen. Zur konkreten Umsetzung treffen die Medizinischen Dienste Vereinbarungen mit den jeweiligen Bundesländern.

Beratungsbesuche

Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf die nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI vorgeschriebenen Beratungsbesuche zu verzichten, ohne den Pflegegeldanspruch zu kürzen. Die Pflegekassen verzichten bis zum 30. September 2020 vollständig auf die Durchführung und Überprüfung der Beratungsbesuche. Auch eine rückwirkende Kürzung oder Entziehung soll ausgeschlossen werden. Dabei bleibt aber der Anspruch der Pflegebedürftigen auf einen Beratungsbesuch unverändert, einem entsprechenden Bedarf ist weiter grundsätzliche Rechnung zu tragen. Als Alternative kommen telefonische und digitale Beratungen in Betracht.

Sicherstellung der pflegerischen Versorgung / Anzeigepflicht gegenüber den Pflegekassen
Bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge der Covid-19-Epidemie besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Pflegekasse. In Absprache und nach individueller Prüfung werden die entsprechenden erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Pflegebedürftigen besprochen und eingeleitet. Hierbei geht es unter anderem um den flexiblen Einsatz des Pflegepersonals.

Unterschreiten der vereinbarten Personalausstattung in stationären Pflegeeinrichtungen / Aussetzen von Vergütungskürzungsverfahren

Die bei Unterschreiten der vereinbarten Personalausstattung gesetzlich vorgesehenen Vergütungskürzungsverfahren werden ausgesetzt.

Finanzierung von Corona-bedingten außerordentlichen Aufwendungen

Hier ist ein umfassender finanzieller „Schutz-Schirm“ in Planung. Der bei außerordentlichen finanziellen Belastungen der Einrichtungen greift. Die Einrichtungen können nachweislich den Anspruch bei ihrer zuständigen Pflegekasse geltend machen. Die genaue Umsetzung und das genaue Vorgehen für die Einrichtungen wird Anfang Mitte April erwartet. Eine Neuverhandlung der Pflege- bzw. Vergütungsvereinbarungen vor Ablauf der Laufzeit sind derzeit aufgrund der Krise ausgeschlossen.


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