PflegeFaktisch mit Francesca
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Neues Wohn- und Teilhabegesetz in NRW
In der aktuellen PflegeFaktisch-Folge wird es wieder fachlich: Die Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen tritt ab Januar 2023 in Kraft und es kommt einiges auf die Pflegeeinrichtungen zu. Über die Hintergründe und die Umsetzung spreche ich mit Alexander Boulbos. Er ist Geschäftsführer eines Familienunternehmens mit Einrichtungen in allen drei Versorgungssettings.
Auch wenn die Novellierung in erster Linie nur NRW trifft – und dieses Wohn- und Teilhabegesetz mit Sicherheit die meisten Novellierungen in den letzten Jahren erfahren hat – betrifft es doch alle Einrichtungen. Denn im Fokus steht unter anderem der Präventions- und Gewaltschutz von pflegebedürftigen Menschen. Diese PflegeFaktisch-Folge richtet sich also nicht nur an Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, sondern an alle Einrichtungen, die sich mit freiheitsentziehenden und freiheitseinschränkenden Maßnahmen auseinandersetzen.
Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023
NRW hat bisher in den Jahren 2017, 2019, 2020 und jetzt auch zum 1. Januar 2023 jeweils Novellierungen im Wohn- und Teilhabegesetz auf den Weg gebracht. In einigen anderen Bundesländern dagegen ist die Heimgesetzgebung noch auf dem Stand von 2010, wie in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg. In Baden-Württemberg oder Hessen liegt das Heimgesetz beispielsweise aus 2014 und 2017 vor.
Gründe für die Novellierungen?
Warum ist ausgerechnet NRW so weit vorne dabei, was die Novellierungen betrifft? Ist NRW ein besonders politisches Bundesland? Alexander glaubt, dass einerseits die laufenden Wechsel der Landesregierungen ein Grund dafür sein könnten, da in den letzten drei Legislaturperioden zwei verschiedene Koalitionen – Rot-Grün und Schwarz-Gelb – regierten und natürlich jede Koalition ihre eigenen Nuancen in das Gesetz mit einbringt.
Andererseits meint Alexander, dass ein weiterer Grund definitiv der seit Jahren amtierende Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sei. Er ist eine Konstante in der nordrhein-westfälischen Landespolitik und sei schon immer sehr engagiert gewesen.
Ein weiterer möglicher Denkanstoß könnte der 2021 bekanntgewordene Fall von massiven Menschenrechtsverletzungen im Wittekindshof in Bad Oeynhausen gewesen sein: Ehemaligen MitarbeiterInnen wird vorgeworfen, BewohnerInnen über Jahre illegal fixiert und eingesperrt zu haben. Die Tatvorwürfe reichen von Freiheitsberaubung über Körperverletzung bis hin zum Einsatz von Tränengas gegen die BewohnerInnen.
Alexander erwähnt jedoch, dass solche Vorfälle natürlich auch stellvertretend für Vorfälle in anderen Pflegeeinrichtungen seien. Auch habe die Gesellschaft neuerdings eher ein Auge auf den Pflegesektor, sodass solche Vorfälle und die damit verbundene Aufmerksamkeit die Politik zum Handeln zwingen. Dass Einzelfälle die Politik zum Handeln bewegen, glaubt er jedoch weniger.
Wo sind noch Nachbesserungen notwendig?
Während sich die Gehaltszahlungen schon langsam, aber sicher in eine fairere Richtung bewegen, steht eine effizientere Kompetenzverteilung auf den Stationen der Pflegeeinrichtungen noch aus, so Alexander. Man solle reflektieren, welche Aufgaben von Fachkräften durch eventuelle Servicekräfte übernommen werden können, um somit mehr fachliche Kapazität für die Versorgung der PatientInnen zu schaffen und den Fachkräftemangel etwas auszugleichen.
Alexanders Fazit: Der Pflegesektor geht bereits in die richtige Richtung und durch seinen Vorschlag könnten bereits kurzfristig Pflegekräfte sowie PatientInnen weiter entlastet werden.
Wenn Euch Interessiert, was Alexanders Vision für die Zukunft ist oder Ihr einfach nochmal euer Wissen bezüglich freiheitsentziehender Maßnahmen auffrischen wollt, hört gerne in die aktuelle PflegeFaktisch-Folge rein.
In diesem Sinne - einfach weiter Podcast hören. Ich freu mich auf Euch.
Eure Francesca
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