PflegeFaktisch mit Francesca
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LBNR – die lebenslange Beschäftigtennummer in der Pflege
Mit der Einführung des Patientendatenschutzgesetz im Jahr 2020 fiel der Startschuss für die LBNR – die lebenslange Beschäftigtennummer für Pflegepersonen der ambulanten Pflege. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) baute dafür ein bundesweites Beschäftigtenverzeichnis für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste auf, über welches die LBNR beantragt werden kann.
In der aktuellen PflegeFaktisch-Folge spreche ich mit Janine Peine und Jonas Katthage von ETL Advision über die Hintergründe, das Verfahren und die Ziele der Einführung einer lebenslangen Beschäftigtennummer. Außerdem erfahrt Ihr, welche Daten für die Beantragung der LBNR benötigt werden und wie die Telematikinfrastruktur mit der LBNR zusammenhängt.
Fakten zur LBNR
Die lebenslange Beschäftigtennummer ist für Pflegekräfte der ambulanten Pflege vorgesehen. Die Beantragung der Nummer übernehmen in der Regel die Pflege- oder Betreuungsdienste für ihre MitarbeiterInnen. Der Beantragungsprozess birgt allerdings die ein oder andere Hürde und erfordert einige Daten, wie z.B. ein ELSTER-Organisationszertifikat. Welche Daten benötigt werden, wie man diese erhält und warum die LBNR nicht für die stationäre Pflege gilt, klären wir gemeinsam im Podcast.
Vor- und Nachteile der LBNR
Neben grundlegenden Fakten rund um die LBNR sprechen wir außerdem über die Vor- und Nachteile der LBNR und wie sie die Digitalisierung der Pflegebranche beeinflusst. Die Rolle der Kostenträger und die Erfassung der Arbeitszeit sowie Dokumentation stehen ebenfalls im Fokus. Außerdem erfahrt Ihr, was es mit der Übergangsfrist bis zum 30. September auf sich hat.
Wenn Ihr jetzt neugierig geworden seid, dann hört gerne in die aktuelle PflegeFaktisch-Folge rein und besucht uns auf unserem YouTube-Kanal. Dort könnt Ihr auch gerne Fragen, Anregungen und Feedback in den Kommentaren dalassen.
In diesem Sinne, einfach weiter Podcast hören. Ich freu mich auf Euch.
Eure Francesca
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