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PflegeFaktisch mit Francesca

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Einfach, praktisch, digital – Zeiterfassung in der Pflege

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Die Zeiterfassung in der Pflege ist nicht erst seit dem EuGH Urteil immer wieder Thema. Überstunden, Aufgaben während der Pausenzeiten, Mehr- oder Extraeinsätze sind keine Seltenheit im pflegerischen Alltag.

In der aktuellen PflegeFaktisch-Folge begrüße ich gleich mehrere Gäste: Jan Schrock ist Qualitätsmanager und Digitalisierungsbeauftragter in einer stationären Einrichtung, die bereits unabhängig des EuGH Urteils die elektronische Zeiterfassung eingeführt hat. Was dieses Urteil aussagt und welche Auswirkungen auf die Pflege zu erwarten sind – das erklärt unsere Rechtsexpertin Alexandra Hansen-Bingas. Zu guter Letzt ergänzt Jens Eschenhorst aus dem MEDIFOX DAN Produktmanagement die technischen Voraussetzungen für die elektronische Zeiterfassung.

Zeiterfassung einfach, praktisch und digital

Jan Schrock ist verantwortlicher IT-Projektleiter für Digitalisierungsprojekte in mehreren stationären Einrichtungen der AWO Rhein-Oberkreis. Er selbst schätzt den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen als sehr hoch ein – denn neben der nahezu komplett digitalisierten Pflegedokumentation vervollständigen multimediale Räume für die Betreuung und der Pflegeroboter Pepper das Digitalisierungsangebot der Einrichtungen. Über die digitale Pflegedokumentation werden auch der Dienstplan und die stationäre Tourenplanung gesteuert und geplant, ebenso wie die Zeiterfassung der Mitarbeitenden.

Die Zeiterfassung ist für die Einrichtungen nichts neues, denn bereits lange vor der Diskussion rund um das EuGH Urteil arbeiteten die Mitarbeitenden mit einer Zeiterfassung. Die Einführung mit den Produkten von MEDIFOX DAN verlief daher reibungslos. Sowohl auf Leitungsebene als auch auf Mitarbeitenden-Ebene ist man sich einig: Die Zeiterfassung bietet Transparenz und vereinfacht die Planungs- und Organisationsprozesse innerhalb der Einrichtungen. Die Zeitersparnis bei der Dienstplangestaltung und Abrechnung der Dienste ist einer der größten Vorteile für Jan Schrock. Die „Zettelwirtschaft“ fällt weg und es kommt zu keinen Missverständnissen mehr.

Besonders praktisch: An den Ein- und Ausgängen der Einrichtungen hängen die „Stempeluhren“. Die Mitarbeitenden können mittels eigenen Chips (Transponder) ein- und auschecken. Innerhalb der Einrichtung herrscht ein großes Vertrauensverhältnis, sodass die Pausen bzw. die sogenannten „Raucherpausen“ nicht extra aus- und wieder eingetragen werden müssen. Die Pflege ist schon stressig genug – so verzichten wir darauf auch die Pausen einzeln zu stempeln, meint Jens Schrock.

Ein weiterer Vorteil neben der Zeiterfassung ist MEDIFOX DAN Connect. Über das Mitarbeitenden-Portal können die Mitarbeitenden selbst ihre Dienste steuern, einsehen und ggf. auch korrigieren. Somit ist für alle die größtmögliche Transparenz bezüglich der Arbeitszeit gegeben. Jan Schrock kann die digitale Zeiterfassung für Einrichtungen nur empfehlen.

Das EuGH Urteil, der aktuelle Stand und die Auswirkungen auf die Pflege

Alexandra Hansen-Bingas, hat sich für uns das EuGH Urteil und den bisherigen Verlauf einmal angeschaut. Brandaktuell hat Sie die neuesten Entwicklungen für uns aufbereitet:

Ausgangslage ist das EuGH Urteil aus 2019 zur Arbeitszeiterfassung. Einer Arbeitnehmerin wurden zunächst ca. 20.000 Euro für geleistete Überstunden zugesprochen. Dies sorgte medial für viel Aufmerksamkeit und wurde entsprechend auch in der Pflege viel diskutiert – denn bisher existierte keine rechtliche Grundlage zu einer Erfassung der Arbeitszeit.

2020 greift das Arbeitsgericht in Emden diesen Fall erneut auf und stimmt dem EuGH Urteil ebenfalls zu. Die Begründung bezieht auf das nicht vorhandene Erfassungssystem der Arbeitszeiten seitens des Arbeitgebers. Dieser legt jedoch Berufung ein und der Fall geht ans Landesgericht in Niedersachsen.

Sowohl das Landesgericht als auch das Bundesgericht entscheiden schließlich zu Gunsten des Arbeitgebers, denn das EuGH Urteil sagt nichts über die Vergütung oder eine Darlegungs- und Beweislast der genannten Arbeitsstunden aus und bleibt somit wirkungslos. Die Arbeitnehmerin verliert nach Entscheidung des Bundesgerichts den Fall und die verhandelten 20.000 Euro werden nicht ausgezahlt. Das Urteil wurde brandaktuell am 04.05.2022 verkündet.

Weitere Entwicklungen

Anfang 2022 veröffentlicht Arbeitsminister Hubertus Heil einen ersten Gesetzesentwurf zur digitalen Zeiterfassung und arbeitsrechtliche Grundlagen. Zukünftig muss sich ein Großteil der Berufe mit der digitalen Zeiterfassung auseinandersetzen. Inwiefern dieser Gesetzesentwurf die Berufe im Gesundheitswesen betrifft, welcher Handlungsspielraum sich daraus ergibt und welche technischen Voraussetzungen zur Einführung einer digitalen Zeiterfassung mit MEDIFOX DAN benötigt werden, das hört Ihr in der aktuellen PflegeFaktisch-Folge.

 

In diesem Sinne, einfach Podcast hören – ich freue mich auf Euch!

Eure Francesca


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