PflegeFaktisch mit Francesca
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Die neue Personalbemessung (PeBeM) - Was Pflegeeinrichtungen jetzt wissen müssen!
Vergangene Woche war Kip Sloane, Geschäftsbereichsleiter für Altenhilfe, Digitalisierung und Innovation bei der Unternehmensberatung rosenbaum nagy, zu Gast im PflegeFaktisch-Podcast. Hier habt Ihr bereits erfahren, mit welchen Tipps & Tricks die Vorbereitung auf die Pflegereform, die am 11. Juli in Teilen im Bundestag beschlossen wurde, gelingt.
Auch meine aktuelle Folge steht ganz im Zeichen der Pflegereform: Ich spreche mit dem Experten Michael Wipp über die Empfehlungen zur neuen Personalbemessung, die im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) weitestgehend umgesetzt wurden und bis 2025 in einem mehrstufigen Prozess implementiert werden sollen. Er verrät mir alle wichtigen Fakten zum Zeitplan sowie zur Grundlage der Personalbemessung und gibt wertvolle Tipps, wie Einrichtungen schon jetzt die Zeit nutzen können, um sich auf die Implementierung vorzubereiten.
Trotz Pandemie wurde der Zeitplan zur Umsetzung der neuen Personalbemessung eingehalten
Der Auftrag für die Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens für eine einheitliche Personalbemessung wurde bereits im 2. Pflegepersonalstärkungsgesetz genehmigt. Das Projekt konnte trotz Pandemie-Situation bis Juni 2020 abgeschlossen werden. Der Abschlussbericht und die dazugehörigen Dokumente wurden Ende 2020 veröffentlicht. Die aus dem Abschlussbericht erwarteten Empfehlungen für eine einheitliche Personalbemessung finden sich jetzt im Gesetz zur Weiterentwicklung (GVWG) wieder.
Nahezu parallel ist die Roadmap zur Einführung der neuen Personalbemessung veröffentlicht worden – die zeitliche Einordnung sieht zunächst eine Umsetzung bis 2025 vor.
Die neue Personalbemessung basiert auf neun Interventionen
Mithilfe der neuen Personalbemessung soll die bisher vermeintlich einheitliche Fachkraftquote ersetzt werden. Die Anzahl des Personals in den Einrichtungen soll nun einrichtungsindividuell an den eigentlichen Bedarfen ausgerichtet sein. Je nach Pflegegrad entsteht somit auch ein entsprechender Qualifikationsmix in der Personalauswahl.
Um den Bedarf in den Einrichtungen ermitteln zu können, ist ein Interventionskatalog mit neun Kategorien entstanden. Diese lassen sich in fünf direkte pflegerische Interventionen und vier indirekte Interventionen ableiten. Für Michael Wipp sind Interventionskatalog und Abschlussbericht eine Fundquelle an Informationen. Eine umfangreiche Auseinandersetzung ist zwingend notwendig, um mit den Vorbereitungen beginnen zu können. Ab Minute 15 erklärt er in meinem Podcast, wie zukünftig das Personal berechnet werden kann.
Kompetenzbasierte Ablaufpläne lösen alte Wohnbereichsstrukturen ab
Juli 2023 – das klingt nach einem langen Zeitraum! Dennoch plädiert Michael Wipp dafür, die kommenden zwei Jahre zu nutzen, um sich auf die neuen Empfehlungen zur Personalbemessung vorzubereiten. Denn die Organisations- und Arbeitsabläufe in den Pflegeeinrichtungen zeigen deutliches Verbesserungspotenzial und sollten daher umfangreich analysiert werden. So wird unter anderem der Einsatz von Fachkräften nach dem gewohnten „Gießkannenprinzip“ zukünftig nicht mehr funktionieren. Umso mehr gewinnt das Umdenken in kompetenzbasierte Arbeitsabläufe an Bedeutung: Wer hat welche Qualifikation und übernimmt welche Tätigkeit in der Versorgung der BewohnerInnen?
Für die bessere Übersicht der Tätigkeiten und einfachere Planbarkeit, spricht sich der Experte explizit für stationäre Ablaufpläne aus. Welche Vorteile sich daraus ergeben und welche großen beruflichen Chancen dies für PflegehelferInnen bedeutet? Das erfahrt Ihr in meiner aktuellen Podcast-Folge!
PS: Die entsprechenden Dokumente könnt Ihr hier abrufen.
In diesem Sinne - einfach Podcast hören! Ich freu mich auf Euch.
Eure Francesca
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