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PflegeFaktisch mit Francesca

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Das neue Prüfverfahren in der Tagespflege: Überblick und praktische Tipps zur Vorbereitung

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Das neue Prüfverfahren für die Tagespflege steht in den Startlöchern! Bereits am 1. April 2021 soll die Qualitätsprüfrichtlinie für Tagespflegeeinrichtungen in Kraft treten, wobei sich das Verfahren bedingt durch die Pandemie voraussichtlich verschiebt. Somit haben Einrichtungen noch die Zeit, um sich auf die bevorstehenden Neuerungen vorzubereiten.

Ich spreche mit Marie-Luise Mangelsdorf über das neue Prüfverfahren, die wesentlichen Änderungen und den Ablauf der Prüfung. Zudem gibt die Expertin den HörerInnen wertvolle Tipps zur Vorbereitung.

 

Die neue Qualitätsprüfrichtlinie für die Tagespflege

Seit Beginn der Quaitätsprüfungen wurden Tagespflegeeinrichtungen anhand der geltenden Maßstäbe für die stationäre Pflege geprüft. Im Laufe der Zeit wurde die Kritik jedoch immer lauter, da die Prüfrichtlinien im stationären Bereich der Anforderungen und den Bedarf der Tagespflege nicht ausreichend abdecken. Somit wurde im Rahmen des neuen Prüfverfahren für die stationäre Pflege die Entscheidung getroffen, eine eigene Qualitätsprüfrichtlinie speziell für die Tagespflege zu entwickeln. 

Der Aufbau der neuen Qualitätsrichtlinie ähnelt der Richtlinie im stationären Bereich. Die Maßstäbe und Grundsätze der Tagespflege (MuG TP), die neuen Qualitätsprüfrichtlinie (QPR TP) und die neue Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV) gelten dabei als Grundlage für die neie Prüfung. Die Schwerpunkte einer Tagespflegeeinrichtung werden somit stärker berücksichtigt. Für Marie-Luise Mangelsdorf ist dies eine deutliche Verbesserung: "Der Fokus liegt auf den Versrogungsergebnissen, auf der Lebensqualität und auch auf der gesundheitlichen Stabilität des Kunden und weniger auf der Prozess- und Strukturqualität, die bisher sehr vordergründig inden Prüfungen dargestellt und abgefragt wurde." Somit steht ein beratungsorientierters Prüfverständnis im Vordergrund der neuen Qualitätsprüfrichtlinie.

Mit dem veränderten Präfverständnis liegt auch der Fokus des Prüfkatalogs auf der Prüfung am Gast und weniger auf der einrichtungsbezogenen Prüfung. " Wir haben zum einen die Bereiche 1-4, die am Gast abgeprüft werden, zB. Ernährung oder körperbezogene Pflegemaßnahmen. Dann haben wir den Bereich, der sich auf die Einrichtung selber bezieht und dieser hat einen viel geringeren Umfang. Das heißt, die sogenannte Strukturprüfung ist deutlich reduziert. Der Fokus ist also wirklich auf dem Gast. Was geblieben ist im Bereich der Struktur - und Prozessqualität, ist der Blick auf die kontinuierliche Qualitätsverbesserung durch die klassichen Instrumente des internen Qualitätsmanagements, z.B. Fallgespräche, Beschwerdemanagement oder eine interne Auditierung" erklärt Marie-Luise Mangelsdorf.

  1. 1. Mobilität und Selbstversorgung
  2. 2. Unterstützung im Umgang mit krankeits - und therapiebedingten Anforderungen
  3. 3. Gestaltung des Alltagslebens und der Förderung sozialer Kontakte
  4. 4. Besondere Bedarfe
  5. 5. Übergreifende Aspekte
  6. 6. Einrichtungsinterne Organisation und internes Qualitätsmanagement 

 

Das Ergebnis der Prüfung wird ab sofort in einer neuen Form dargestellt: Anstatt der Verteilung von Noten, werden in der neuen Bewertung Abstufungen von A-D vorgenommen. Analig dem stationären System bedeutet eine A-Abstufung keine oder geringe Qualitätsdefizite, die keine Auswirkungen auf die Versrogungsqualität der KundInnen haben. Bei einer D-Abstufung liegen hingegen schwerwiegende Qualitätsdefizite vor, die massive Auswirkungen auf die Versrogungsqualität aufweisen. Dabei ändert sich auch die Systematik der Bewertungsfragen. Es geht nicht mehr nur darum zu prüfen, inwiefern die Anforderungen erfüllt sind, sondern Risiken und / oder negative Folgen einzuschätzen.

1. Der Prüfauftrag

Wie bisher auch, verteilen die Pflegekassen dern Prüfauftrag nach §114 Abs. 1 SGBXI. Die Prüfungen werden entsprechend als Regelprüfung, Anlassprüfung oder Wiederholungsprüfung druchgeführt.

2. Die Ankündigung

Grundätzlich ist die Prüfung einen Tag vorher anzumelden. Dies erfolgt je nach Bundesland in der REgel pre Fax, aber auch zunehmend per Email. Eine Besonderheit und Herausforderung für die Tagespflege ist hierbei, dass die Ankündigungen sowohl auf einen Sonntag - als auch auf einen Feiertag erfolgen kann.

3. Die Prüfung

Die Prüfung erfolgt am Folgetag der Ankündigung. Nach einem Einführungsgespräch wir die Stichprobe der zu überprüfenden Tagespflegegästen ausgewählt. In der Regel werden sechs Tagespflegegäste in die Stichprobe einbezogen. Die Voraussetzung der Überprüfung ist das Vorliegen einer Pflegebedürtigkeit. Anschließend werden im Rahmen der eigentlichen Prüfung die Qualitätsaspekte beim einzelnen Tagespflegegast bewertet.

4. Das Fachgespräch

Im Anschluss oder parallel findet das Team- bzw. Fachgespräch statt. Im Abschlussgespräch geht der Prüfer bereits auf die ersten Ergebnisse ein. Danach wird der abschließende Prüfbericht durch den Prüfdienst erstellt. 

Als Informationsgrundlage für die Prüfung werden die Auskunft sowie der Zustand des Pflegebedürftigen und/ oder dessen BetreuerIn, die Dokumentation, die Beobachtung und das Fachgespräch mit der zuständigen Pflegeperson einbezogen. Im neune Prüfverfahren bekommt Marie-Luise Mangelsdorf zufolge insbesondere das Fachgespräch einen wesentlich höheren Stellenwert: "Wenn die Einrichtung trotz des Fachgesprächs mit einer Bewertung im Gutachten nicht einverstanden ist, sollte im Prüfbericht der Passus "pflegefachlich abweichende Meinung" aufgeführt werden. Dieses Recht hat die Einrichtung auch weiterhin. Warum ist das wichtig? Wenn der Prüfbericht des MDK an die zustädnige PFlegekasse übermittelt wird, kommt es häufig dazu, dass ein Anhörungsschreiben bei der Einrichtung eingefordert wird und wenn im Prüfbericht bereits aufgeführt ist, dass es eine pflegefachlich abweichende Meinung gab, ist es im Anschluss einfacher zu argumentieren, warum die Einrichtung die Bewertung anders sieht."

Zudem empfiehlt Marie-Luise Mangelsdorf, dass alle MitarbeiterInnen dringend für ein solches Fachgespräch geschult sein sollten: " Es ist wichtig, Schulungen in Gesprächsführung für die MitarbeiterInnen anzubieten, sodass man in einem Gespräch nicht in einen Rechtfertigungs-Modus kommt."

Tipp 1: QPR-Ausdruck an Pflegemitarbeiter und Betreuungskräfte 

Alle MitarbeiterInnen der Einrichtung sollten schon im Vorfeld wissen, was in der Prüfung von dem Gutachter abgefragt wird. " Ich würde mit meinem Team die Qualitätsprüfung druchgehen und den Prüfkatalog meinen MitarbeiterInnen ausgedruckt zur Verfügung stellen. Zu jeder Qualitätsaussage gibt es Leitfrageb, z.B. Klarstellungen im Bereich Ernährung. Diese Leitfragen helfen dem Pflegepersonal zu verstehen, was der Gutachter hören möchte, wenn er eine konkrete Frage stellt. Deshalb sollte jeder Mitarbeitende den Katalog schirftlich vor sich haben. Im ersten Schritt sollte man daher wirklich eine Dienstbsitzung machen und die QPR von vorne bis hinten durchgehen", erklärt sie.

Tipp 2: Fragen im Vorfeld durchgehen und anwenden

Alle Leitfragen aus dem Katalog sollten schon im Vorfeld durchgegangen und auf die eigene Einrichtung angewendet werden: Wie setzen wir das in unserer Tagespflegeinrichtung um? Welche Informationen benötigt der Gutachter, um die Bewertung zu erstellen und abzugeben?

Tipp 3: Eine ausführliche Dokumentation

Eine gute Dokumentation ist für Marie-Luise Magelsdorf unabdingbar: "Man sollte immer gut dokumentieren, damit im Falle einer Prüfung Sachverhalte auch entsürechend nachvollzogen werden können. Und man sollte dabei begründen, warum bestimmte Dinge durch entsprechenden Maßnahmen nicht erreicht werden konnten, z.B. wenn bestimmte pflegerische Maßnahmen vom Gast abgelehnt werden."

Dabei geht es nicht nur um die Dokumentation negativer Abweichungen, sondern auch zum die Kommunikation posiiver Ergebnisse. "Tagespflegeeinrichtungen müssen viel deutlicher machen, was die konkreten ERgebnisse sind, die man mit dem Gast erreichen konnte. Wir dokumentieren dabei nicht nur für die Qualitätsprüfung, sondern auch um Ergebnisse transparent darzustellen, Pflegeprozesse abzubilden und natürlich auch um uns stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Genau das ist ja auch das, was der MDK-Gutachter sehen möchte: Dass internes Qualitätsmanagement nicht nur auf dem Papier stattfindet, sondern das alle in der Einrichtung an diesem Entwicklungsprozess beteiligt sind."

Tipp 4: Umgang mit der Einschränkung von Sinneswahrnehmungen

Ein besonderes Aufgenmerk sollte Marie-Luise Mangelsdorf zufolge auf den Umgang mit Einschränkungen der Sinneswahrnehmung gelegt werden: "Ich glaube, dass Maßnahmen in diesem Bereich, z.B. bei der Arbeit mit Orientierungsmaßnahme, nicht ausführlich dokumentiert sind." Daher sollte man stetig hinterfragen, ob der Umgang den Bedürfnissen der Gäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung gerecht wird und ob weitere Maßnahmen geplant sind.

Tipp 5: Berücksichtigung von Verfahrensanweisungen 

Alle MitarbeiterInnen müssen regelmäßig geschult werden und bestehende Prozesse weiterentwcikelt werden, denn das interne Qualitätsmanagement wird Marie-Luise Mangelsdorf zufolge immer präsenter. Auch wenn die einrichtungsbezogenen Qualitätsaspekte im Rahmen der MDK-Prüfung deutlich schlanker gestaltet wurden, sollte diese daher nicht vernachlässigt werden.

Zu guter Letzt hat Marie-Luise Mangelsdorf noch eine klare Botschaft mitgebracht: "Es geht in den Qualitätsprüfungen nicht um eine Angstsituation, sondern darum zu zeigen, was man für eine tolle Arbeit macht". 

Wenn Ihr Euch auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereiten wollt und noch weitere Anregungen erfahren möchtet, findet Ihr weitere Informationen in meiner aktuellen Podcast-Folge oder bei Fragen einfach eine Email an pflegefaktisch@medifox.de schreiben.

In diesem Sinne - einfach Podcast hören! Ich freu mich auf Euch.

Eure Francesca 

 

 


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