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Behandlung ohne Barrieren: Ausblick auf das neue Feature Videotherapie

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„Mit unserer Videotherapie-Lösung agieren die TherapeutInnen nicht nur rechtskonform, sondern profitieren zugleich von einer unkomplizierten, intuitiven Handhabung.“

 

Immer mehr Praxen setzen auf Telemedizin, um ihren PatientInnen eine zeitgemäße und flexible Behandlungsoption zu bieten. Denn mittels Videotherapie können Behandlungsunterbrechungen, etwa aufgrund privater Verpflichtungen der PatientInnen, vermieden werden. Für beide Seiten bedeutet dies eine höhere Planungssicherheit und die Möglichkeit, Lücken im Behandlungsplan zu schließen. Doch trotz zahlreicher Vorteile bringt die Einführung der Videotherapie auch Hürden mit sich, so etwa die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Wahl eines passenden Videodiensts. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wird MD Therapie dieses Jahr eine zertifizierte Videotherapie-Lösung integrieren. Wie genau das neue Feature funktioniert und welche Möglichkeiten Telemedizin im Praxisalltag eröffnet, verrät MD Therapie Product Owner Nadja im Interview.

 

Die Videotherapie hat insbesondere in der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen und die Fortführung von Behandlungen während des Lockdowns ermöglicht. Warum sollten TherapeutInnen auch heute noch telemedizinische Leistungen in ihrer Praxis anbieten?

Nadja: Aus unserer Sicht kann man mit telemedizinischen Leistungen leichter den Anforderungen des Patientenalltags begegnen. Oft kommt es vor, dass PatientInnen aufgrund privater Ereignisse gezwungen sind, kurzfristig ihre Behandlungstermine abzusagen. So kann es schnell passieren, dass ein wichtiges Meeting dazwischen kommt, der Behandlungstermin in die Urlaubszeit fällt, man im Stau steht oder das eigene Kind krank wird. Mit telemedizinischen Leistungen können solche Lücken geschlossen werden. Die PatientInnen können ihre Behandlung ganz unkompliziert etwa zu Hause oder vom Urlaubsort – fortführen.

 

Was sind die wichtigsten Vorteile der Videotherapie?

Nadja: Aus Sicht der TherapeutInnen ist natürlich die Vermeidung von Behandlungsunterbrechungen ein großer Vorteil. Die Praxis hat die Möglichkeit, flexibel und kurzfristig auf Terminänderungen reagieren zu können. Denn PatientInnen können ihre Termine auch dann wahrnehmen, wenn sie selbst nicht vor Ort sind. Ein weiterer Vorteil: Sind unter meinen PatientInnen viele berufstätige ArbeitnehmerInnen, die ich mit meinen Praxisöffnungszeiten nur schwer erreiche, können z. B. Videotermine außerhalb der regulären Praxiszeiten angeboten werden. Praxen haben dadurch eine Möglichkeit, ihr Kontingent an Behandlungsterminen durch die Videotherapie aufzustocken.

 

Welche Herausforderungen bringt die Videotherapie und wie können Praxen diese bewältigen?

Nadja: Für die Erbringung telemedizinischer Leistungen gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die u. a. die Verwendung eines zertifizierten Videodiensts vorschreiben. Das stellt Praxen zunächst vor die Herausforderung, einen geeigneten Anbieter zu finden. Hat man sich für ein Tool entschieden, folgt direkt die nächste Herausforderung: Wie verbinde ich den Videodienst mit meiner bisherigen Terminplanung? Außerdem müssen die Einwilligungen der PatientInnen eingeholt und Datenschutzvorgaben beachtet werden. Um diesen administrativen Aufwand für die KundInnen zu minimieren, integrieren wir einen zertifizierten Videodienst direkt in unserer Software. Mit unserer Videotherapie-Lösung agieren die TherapeutInnen nicht nur rechtskonform, sondern profitieren zugleich von einer unkomplizierten, intuitiven Handhabung. Zusätzlich werden wir unseren KundInnen Vorlagen für die Patienteneinwilligungen zum Download zur Verfügung stellen.

 

Wer entscheidet, wann eine Behandlung per Video durchgeführt wird?

Nadja: Eine telemedizinische Behandlung erfordert einen ersten Präsenztermin, um die PatientInnen über die Behandlung aufzuklären. Es gibt auch Regularien, wie viele Sitzungen pro Behandlungsserie per Video erbracht werden dürfen. Die PatientInnen haben jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung zur Videotherapie zu widerrufen und in Präsenz fortzufahren. Die Durchführung der Videotherapie basiert also auf der Freiwilligkeit der PatientInnen. Natürlich liegt es auch im Ermessen der TherapeutInnen, zu entscheiden, in welchen Fällen telemedizinische Leistungen angemessen sind.

 

Wie kann man sich das neue Feature Videotherapie vorstellen und wie fügt es sich in bestehende Software-Bereiche von MD Therapie ein?

Nadja: Besonders wichtig war uns bei der Entwicklung des Features, dass die Videotherapie für TherapeutInnen und PatientInnen so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet ist und die Videositzungen zugleich sicher und gesetzeskonform abgehalten werden können.

Aus Sicht der TherapeutInnen fügt sich die neue Videotherapie-Funktion nahtlos in das bestehende System unserer Anwendung ein. Eine einmalige Registrierung reicht aus, um Zugriff auf das Feature zu erhalten. Danach erfolgt die Terminplanung wie gewohnt. Die URL für die Videotherapiesitzung wird per E-Mail und SMS an die PatientInnen versendet.

Generell steht die Videotherapie in MD Therapie nur für diejenigen Heilmittel zur Verfügung, die auch als telemedizinische Leistungen abgerechnet werden können. Eine Ausnahme bildet der Bereich der Selbstzahler und Heilpraktiker: Hier können gesonderte Preise für telemedizinische Leistungen festgelegt werden.

 

Wie läuft eine typische Videositzung aus PatientInnen- und TherapeutInnen-Perspektive in der Software ab?

Nadja: Wenn der Zeitpunkt für den Termin gekommen ist, öffnet die Therapeutin oder der Therapeut den Termindialog in MD Therapie und kann mit einem Klick die Videositzung starten. Aus Sicht der PatientInnen sieht der Ablauf ein wenig anders aus: Sie vereinbaren zunächst einen den Termin mit der Praxis und erhalten daraufhin eine Terminbestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail ist eine URL zur Anmeldung enthalten, denn die Videotelefonie funktioniert nur über das Internet. Die URL ist gesichert über einen TAN-Code. Nach der Anmeldung verbleiben die PatientInnen in einem virtuellen Wartezimmer bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Gespräch durch die Therapeutin oder den Therapeuten gestartet wird. Der Ablauf ähnelt also einem normalen Praxisbesuch. Beendet wird das Gespräch, indem auf das Symbol mit dem roten Telefonhörer oder das rote Kreuz geklickt wird.

 

Was war der Beweggrund, ein solches Feature in MD Therapie zu integrieren?

Nadja: Ziel des Features ist es, ein ganzheitliches Angebot für die PatientInnen und Praxen zu schaffen. Denn therapeutische Behandlungen sollten auch in den Alltag und die jeweilige Lebenssituation der PatientInnen passen. Gleichzeitig muss sich eine moderne Patientenversorgung nahtlos und ohne große Aufwände in den Arbeitsalltag der TherapeutInnen einfügen. Wichtig ist: Die Videotherapie soll die Präsenzbehandlung nicht ersetzen, sondern bestehende Behandlungsoptionen erweitern.

 

Im Vergleich zu externen Anbietern und Tools: Warum sollten Praxen die integrierte MD Therapie Videotherapie nutzen?

Nadja: Mit MD Therapie bekommen TherapeutInnen alles direkt aus einer Hand: Es ist keine komplizierte Anmeldung oder die Verwaltung mehrerer Oberflächen notwendig. Die Terminorganisation erfolgt direkt über MD Therapie, sodass auch hier kein Synchronhalten über mehrere Anwendungen hinweg erforderlich ist. Außerdem ist der Videodienst innerhalb unserer Software vom GKV-Spitzenverband zertifiziert, wird regelmäßig geprüft und bleibt somit stets auf dem aktuellen Stand. Zusätzlich stellen wir eine Verbindungsübersicht zur Verfügung, die die Dokumentation der abgehaltenen Videositzungen ermöglicht.

 

Stichwort Datenschutz: Wie sicher ist die Videotherapie in MD Therapie und was passiert mit den personenbezogenen Daten der PatientInnen?

Nadja: Unsere Videotherapie-Lösung ist durch den GKV-Spitzenverband zertifiziert und erfüllt daher alle gesetzlichen Anforderungen. So ist etwa vorgesehen, dass sämtliche Übertragungsprozesse Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein müssen. Inhalte der Videositzung dürfen durch den Anbieter des Videodiensts weder eingesehen noch gespeichert werden. Auch technische Verbindungsdaten werden nach spätestens drei Monaten gelöscht. Die Privatsphäre der PatientInnen und die personenbezogenen Daten unterliegen also einem sehr hohen Schutz.

 

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein und auf welchen Geräten ist die Videotherapie durchführbar?

Nadja: Um die Videotherapie durchführen zu können, wird auf beiden Seiten eine stabile Internetverbindung benötigt. Das Endgerät ist frei wählbar: Von Laptop über Smartphone bis hin zu einem Tablet eignet sich jedes Gerät, welches über ein Mikrofon und eine Kamera verfügt. Handelt es sich um einen stationären PC, ist gegebenenfalls ein Headset oder eine separate Kamera erforderlich. Das bedeutet, dass für die Praxis nicht zwingend neue Anschaffungen notwendig sind und vorhandene Geräte problemlos genutzt werden können.

 

Ist die Nutzung auch für Personen, die zuvor wenig Berührungspunkte mit digitalen Anwendungen hatten, leicht zugänglich?

Nadja: Die Videotherapie wurde so gestaltet, dass sie für PatientInnen und TherapeutInnen gleichermaßen benutzerfreundlich und einfach bedienbar ist. Die Schriftgröße wurde speziell so gewählt, dass sie auf Smartphones und PCs gut lesbar ist. Automatische Systemchecks stellen sicher, dass Mikrofon und Kamera einwandfrei funktionieren, und geben den AnwenderInnen schnell Rückmeldung, falls Probleme auftreten.

 

Inwieweit können TherapeutInnen im Zusammenhang mit der Videotherapie von den Software- bzw. Hardware-Pauschalen der Verbände profitieren?

Nadja: Die GKV subventioniert den Ausbau telemedizinischer Leistungen und hat bereits eine pauschale Abgeltung für den ergotherapeutischen Fachbereich vereinbart. Etwaige Anschaffungskosten für Hardware und Software können somit anteilig erstattet werden. Hierfür muss lediglich ein entsprechender Antrag bei der GKV gestellt werden. Auch PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen sollen zukünftig von einer ähnlichen Regelung profitieren. Die Details dazu sind momentan noch in Ausarbeitung.

 

Für welche Fachbereiche und Behandlungsformen eignen sich telemedizinische Leistungen?

Nadja: Die Durchführung der Videotherapie ist prinzipiell für alle therapeutischen Schwerpunkte lohnenswert. Für ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen sind bereits bestimmte Heilmittel festgelegt, die telemedizinisch erbracht und abgerechnet werden dürfen. Doch auch für andere therapeutische Fachbereiche ist die Videotherapie eine interessante Option. Besonders für Selbstzahler kann das eine praktische Erweiterung zum allgemeinen Behandlungsangebot sein: Denn hier haben die Praxen die Flexibilität zu entscheiden, ob sie eine telemedizinische Sitzung anbieten möchten und individuelle Preise für die jeweiligen Leistungen festzulegen.

 

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