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PflegeFaktisch mit Francesca

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Alles was „Recht“ ist - einfach erklärt - Folge 3: Freiheitsentziehende Maßnahmen

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Freiheitsentziehende Maßnahmen sind immer wieder ein präsentes Thema in der Pflege. In der heutigen Podcastfolge spreche ich mit Alexandra Hansen-Bingas, Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf rechtliche Fragen in der Pflege, über die gesetzlichen Grundlagen der freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Freiheitseinschränkende Maßnahmen vs. freiheitsentziehende Maßnahmen: Wo liegt eigentlich der Unterschied?

In der Praxis werden die beiden Begriffe „freiheitseinschränkende“ und „freiheitsentziehende“ Maßnahmen oft im selben Kontext verwendet oder missverständlich genutzt. Die genauen Unterschiede erklärt Alexandra Hansen-Bingas einfach und deutlich anhand eines beschriebenen Schaubildes.

Als Oberbegriff können alle Maßnahmen, die die grundrechtlich geschützte Bewegungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 2 im Grundgesetz einschränken, als freiheitseinschränkende Maßnahmen bezeichnet werden. Dieser Oberbegriff fächert sich noch einmal zwischen den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und den freiheitsentziehenden Maßnahmen auf.

Der Unterschied zwischen den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und den freiheitsentziehenden Maßnahmen liegt in der Dauer der Anwendung der Maßnahmen. Handelt es sich um eine kurzfristige, nicht dauerhafte Maßnahme mit nur einer geringen Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit, ist es eine freiheitsbeschränkende Maßnahme und benötigt keine richterliche Genehmigung. Ein Anwendungsfall ist beispielsweise die Sicherung eines Bewohners bei einem Krankentransport. Ist die Maßnahme jedoch dauerhaft und regelmäßig, wodurch die Fortbewegungsfreiheit deutlich eingeschränkt wird, wird von einer freiheitsentziehenden Maßnahme gesprochen und benötigt in der Regel eine richterliche Genehmigung.

Allgemeine Definition FEM

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Handlungen und Vorrichtungen, die einen Menschen an der Ausübung seines – auch wenn nur potentiellen – Bewegungswillen hindern und gegen seinen Willen durchgeführt werden.

Rechtssicher dokumentieren bei FEM

Generell sollten freiheitsentziehende Maßnahmen so weit wie möglich vermieden werden. Sind dennoch freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen notwendig, ist auf die richtige Dokumentation zu achten.

Hier empfiehlt Alexandra Hansen-Bingas Folgendes aufzunehmen:

  • Grund für die Maßnahmen
  • Beschreibung der Maßnahmen an sich
  • Dauer der Anwendung
  • Zeit dokumentieren, in der die Anwendung stattfindet
  • bei einer Medikamentengabe unbedingt die Dosierung angeben
  • besondere Vorkommnisse dokumentieren

Bei Nicht-Beachtung der angemessenen Dokumentation können rechtliche Konsequenzen folgen. Diese (rechtlichen) Auswirkungen einer nicht sachgerechten Dokumentation erläutert Alexandra Hansen-Bingas ebenfalls in der Podcastfolge 3.

Es sind noch Fragen offen? Alexandra Hansen-Bingas steht Euch gern zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten findet Ihr auf ihrer Website

In diesem Sinne: Einfach Podcast hören! Ich freu mich auf Euch.

Eure Francesca


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