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§ 45b-Leistungen richtig konfigurieren und abrechnen
„Weil seit dem PSG viele Kunden anrufen und fragen, wie das mit den 45b-Leistungen geht, möchte ich das heute mal vorstellen“, sagt Patrick Faber, der seit knapp 2 ½ Jahren im MediFox Kundenservice alle Fragen rund um MediFox ambulant beantwortet. Hier seine Infos:
Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) hat jeder Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 oder höher einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b in Höhe von 104,- Euro pro Monat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob gleichzeitig eine eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a vorliegt oder nicht.
Für Pflegebedürftige mit einer Einstufung nach § 45a (in der Regel handelt es sich um Menschen mit Demenz) steht je nach festgestelltem Grad der Einschränkung für zusätzliche Betreuungsleistungen ein Monatsbudget von 104,- Euro bzw. 208,- Euro (= Stufe 1 bzw. Stufe 2) zur Verfügung. Außerdem erhalten sie, wie schon bisher auch, einen erhöhten Sachleistungsbetrag.
Diese Bestimmungen können Sie mit MediFox ambulant ganz einfach abbilden.
Und so geht’s:
- Navigieren Sie zu den Stammdaten des betreffenden Klienten. Rechts neben dem Pflegestufeneintrag sehen Sie den Link zur Einstufung nach § 45a. Wenn ein Klient neu angelegt wird, lautet der Text dieses Links „Kein § 45a nach SGB XI“ (grüne Umrandung im Beispiel). Das Programm geht davon aus, dass keine Einstufung nach § 45a vorliegt.
- Klicken Sie auf diesen Link. Es öffnet sich das Dialogfeld „Einstufungen des Klienten“. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Neu“ (grüne Umrandung im Beispiel). Es öffnet sich das Dialogfeld „Neue Einstufung“.
- Unter „Stufe“ (grüne Umrandung im Beispiel) legen Sie fest, welche Leistungen Sie für Ihren Klienten abrechnen können. Folgende Fälle sind dabei zu unterscheiden:
- Ihr Klient hat Pflegestufe 1 oder höher, aber keine Einstufung nach § 45a. Das bedeutet, er erhält die regulären Sachleistungen seiner Pflegestufe und hat Anspruch auf die Entlastungsleistungen in Höhe von 104,- Euro/Monat.
- Nehmen Sie in diesem Fall folgende Einstellungen vor: Wählen Sie „Keine“ aus. Setzen Sie außerdem einen Haken bei „Abtretung vorhanden“. Dadurch richtet sich MediFox ambulant bei der Abrechnung nach der gesetzlich vorgegebenen Budgethöchstgrenze von 1.248,- Euro im Jahr.
- Ihr Klient hat Pflegestufe 1 oder höher und besitzt zusätzlich eine Einstufung nach § 45a. Er hat folglich ein Anrecht auf erhöhte Sachleistungen, zum anderen erhält er aufgrund der Einstufung nach § 45a zusätzliche Betreuungsleistungen.
- Nehmen Sie in diesem Fall folgende Einstellungen vor: Wählen Sie je nach festgestelltem Betreuungsbedarf entweder „Stufe 1“ oder „Stufe 2“ aus. Setzen Sie außerdem einen Haken bei „Abtretung vorhanden“.
- Dadurch richtet sich MediFox ambulant bei der Abrechnung nach den gesetzlich vorgegebenen Budgethöchstgrenzen von 1.248,- bzw. 2.496,- Euro im Jahr.
Klicken Sie auf „Übernehmen“, damit MediFox ambulant Ihre Einstellungen speichert.
Jetzt können Sie mit MediFox ambulant im Programmbereich „Verwaltung“ unter „Verordnungen und Aufträge“ über die Grundlage § 45b SGB XI einen Auftrag für diesen Klienten erstellen.
Nach dem Verplanen der dazugehörigen Einsätze können Sie diesen Auftrag dann nach § 45b SBG XI abrechnen.
Hier ein paar Beispiele für die Konstellationen, die entstehen können:
Pflegestufe 1 / OHNE Einstufung nach § 45a SGB XI
MediFox rechnet die Pflegestufe bis zu 468,- Euro ab. Für die Entlastungsleistungen werden bis zu 104,- Euro abgerechnet.
Pflegestufe 1 / MIT Einstufung nach § 45a SGB XI, Stufe 1
MediFox rechnet die Pflegestufe bis zu 689,- Euro ab. Für zusätzliche Betreuungsleistungen werden bis zu 104,- Euro abgerechnet.
Pflegestufe 1 / MIT Einstufung nach § 45a SGB XI, Stufe 2
MediFox rechnet die Pflegestufe bis zu 689,- Euro ab. Für zusätzliche Betreuungsleistungen werden bis zu 208,- Euro abgerechnet.
Für die Pflegestufen 2, 3 und Härtefälle wird analog verfahren.
"Und falls Sie trotz allem noch Fragen haben, dann telefonieren wir einfach!“
Ihr Patrick Faber
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