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§ 45b-Leistungen richtig konfigurieren und abrechnen

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„Weil seit dem PSG viele Kunden anrufen und fragen, wie das mit den 45b-Leistungen geht, möchte ich das heute mal vorstellen“, sagt Patrick Faber, der seit knapp 2 ½ Jahren im MediFox Kundenservice alle Fragen rund um MediFox ambulant beantwortet. Hier seine Infos:

Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) hat jeder Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 oder höher einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b in Höhe von 104,- Euro pro Monat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob gleichzeitig eine eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a vorliegt oder nicht.

Für Pflegebedürftige mit einer Einstufung nach § 45a (in der Regel handelt es sich um Menschen mit Demenz) steht je nach festgestelltem Grad der Einschränkung für zusätzliche Betreuungsleistungen ein Monatsbudget von 104,- Euro bzw. 208,- Euro (= Stufe 1 bzw. Stufe 2) zur Verfügung. Außerdem erhalten sie, wie schon bisher auch, einen erhöhten Sachleistungsbetrag.

Diese Bestimmungen können Sie mit MediFox ambulant ganz einfach abbilden.

Und so geht’s:

  1. Navigieren Sie zu den Stammdaten des betreffenden Klienten. Rechts neben dem Pflegestufeneintrag sehen Sie den Link zur Einstufung nach § 45a. Wenn ein Klient neu angelegt wird, lautet der Text dieses Links „Kein § 45a nach SGB XI“ (grüne Umrandung im Beispiel). Das Programm geht davon aus, dass keine Einstufung nach § 45a vorliegt.
  2.  
  3. Klicken Sie auf diesen Link. Es öffnet sich das Dialogfeld „Einstufungen des Klienten“. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Neu“ (grüne Umrandung im Beispiel). Es öffnet sich das Dialogfeld „Neue Einstufung“.
  4.  
  5. Unter „Stufe“ (grüne Umrandung im Beispiel) legen Sie fest, welche Leistungen Sie für Ihren Klienten abrechnen können. Folgende Fälle sind dabei zu unterscheiden:
  6. Ihr Klient hat Pflegestufe 1 oder höher, aber keine Einstufung nach § 45a. Das bedeutet, er erhält die regulären Sachleistungen seiner Pflegestufe und hat Anspruch auf die Entlastungsleistungen in Höhe von 104,- Euro/Monat.
  7. Nehmen Sie in diesem Fall folgende Einstellungen vor: Wählen Sie „Keine“ aus. Setzen Sie außerdem einen Haken bei „Abtretung vorhanden“. Dadurch richtet sich MediFox ambulant bei der Abrechnung nach der gesetzlich vorgegebenen Budgethöchstgrenze von 1.248,- Euro im Jahr.
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  9. Ihr Klient hat Pflegestufe 1 oder höher und besitzt zusätzlich eine Einstufung nach § 45a. Er hat folglich ein Anrecht auf erhöhte Sachleistungen, zum anderen erhält er aufgrund der Einstufung nach § 45a zusätzliche Betreuungsleistungen.
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  11. Nehmen Sie in diesem Fall folgende Einstellungen vor: Wählen Sie je nach festgestelltem Betreuungsbedarf entweder „Stufe 1“ oder „Stufe 2“ aus. Setzen Sie außerdem einen Haken bei „Abtretung vorhanden“.
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  13. Dadurch richtet sich MediFox ambulant bei der Abrechnung nach den gesetzlich vorgegebenen Budgethöchstgrenzen von 1.248,- bzw. 2.496,- Euro im Jahr.

Klicken Sie auf „Übernehmen“, damit MediFox ambulant Ihre Einstellungen speichert.

Jetzt können Sie mit MediFox ambulant im Programmbereich „Verwaltung“ unter „Verordnungen und Aufträge“ über die Grundlage § 45b SGB XI einen Auftrag für diesen Klienten erstellen.

Nach dem Verplanen der dazugehörigen Einsätze können Sie diesen Auftrag dann nach § 45b SBG XI abrechnen.

Hier ein paar Beispiele für die Konstellationen, die entstehen können:

 

Pflegestufe 1 / OHNE Einstufung nach § 45a SGB XI

 

MediFox rechnet die Pflegestufe bis zu 468,- Euro ab. Für die Entlastungsleistungen werden bis zu 104,- Euro abgerechnet.

 

Pflegestufe 1 / MIT Einstufung nach § 45a SGB XI, Stufe 1

 

MediFox rechnet die Pflegestufe bis zu 689,- Euro ab. Für zusätzliche Betreuungsleistungen werden bis zu 104,- Euro abgerechnet.

 

Pflegestufe 1 / MIT Einstufung nach § 45a SGB XI, Stufe 2

 

MediFox rechnet die Pflegestufe bis zu 689,- Euro ab. Für zusätzliche Betreuungsleistungen werden bis zu 208,- Euro abgerechnet.

 

Für die Pflegestufen 2, 3 und Härtefälle wird analog verfahren.

 

"Und falls Sie trotz allem noch Fragen haben, dann telefonieren wir einfach!“

 

Ihr Patrick Faber


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