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10 Fragen zur Telematikinfrastruktur: Was jetzt für TherapeutInnen wichtig ist

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„Es ist richtig, sich als TherapeutIn schon jetzt mit der TI, ihren Zielen und Anwendungen zu befassen."

 

Im Gespräch mit Martin Heisch

Head of Product MD Therapie

 

Die Telematikinfrastruktur soll bundesweit die Kommunikation innerhalb des Gesundheitswesens verbessern. Auch wenn sich die TI in einigen Bereichen noch im Aufbau befindet, ist es für TherapeutInnen schon jetzt wichtig, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Martin Heisch, Head of Product MD Therapie, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Telematikinfrastruktur und verrät, was für TherapeutInnen aktuell von Bedeutung ist.

 

1. Was ist die Telematikinfrastruktur?

 

Martin Heisch: Die Telematikinfrastruktur, kurz TI, ist das sichere Netz des deutschen Gesundheitswesens. Man kann sie sich als geschlossene Nutzergruppe vorstellen. Es gibt einen gesetzlichen Auftrag zum Aufbau, Betrieb und zur Weiterentwicklung der TI. Diesen hat die gematik GmbH, eine private Firma, die zu 51 Prozent vom Bundesministerium für Gesundheit geführt wird. Die restlichen 49 Prozent teilen sich die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, gesetzliche und private Krankenkassen, Vertreter von ÄrztInnen, ZahnärztInnen und Krankenhäuser auf. Die Rahmenbedingungen, die für den Aufbau und Betrieb der TI wichtig sind, sind im SGB V gesetzlich verankert.

 

2. Welches Ziel hat die TI im Gesundheitswesen?

 

Martin Heisch: Das Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, das Gesundheitswesen sicher zu vernetzen. Digitalisierung ist hierbei das große Schlagwort. Im Vordergrund stehen der Abbau von Grenzen innerhalb der Arbeitswelt, die Vermeidung von Papierprozessen, aber auch die Themen Datenschutz und -sicherheit. Mit der TI soll ein digitaler Austausch über das gesamte Gesundheitswesen hinweg geschaffen werden. Und das ist intersektoral gemeint: Denn es geht nicht nur um den Austausch der ÄrztInnen untereinander, sondern auch um die Kommunikation der verschiedenen Leistungserbringer und Kostenträger.

Auch die Versicherten werden eingebunden: So hat jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte, die die Identität innerhalb der TI bildet. Auf der Karte sind persönliche Daten gespeichert, die im Bedarfsfall von den Praxen ausgelesen und aktualisiert werden können. Es gibt innerhalb der Telematikinfrastruktur diverse Anwendungen, die von den beteiligten Gruppen genutzt werden können. Beispiele wären an dieser Stelle die elektronische Patientenakte, KIM (Kommunikation im Medizinwesen), das Notfalldatenmanagement, der elektronische Medikationsplan oder das E-Rezept. Dies sind Anwendungen, die über die TI abgewickelt werden und im Zusammenspiel miteinander funktionieren sollen.

3. Ist die Anbindung an die TI für alle Berufsgruppen verpflichtend?

 

Martin Heisch: ÄrztInnen und ZahnärztInnen waren die ersten Leistungserbringergruppen, für die der Gesetzgeber eine Anbindungspflicht vorgesehen hat. Der Startschuss fiel Ende des Jahres 2017. Mittlerweile ist der Großteil bereits an die TI angebunden: So liegt die Quote der teilnehmenden ÄrztInnen und ZahnärztInnen aktuell bei über 90 Prozent. Darüber hinaus verpflichtet der Gesetzgeber auch PsychotherapeutInnen, Krankenhäuser und Apotheken, sich der Telematikinfrastruktur anzuschließen. Die nächste große Gruppe, für die es diese Verpflichtung geben wird, sind Pflegeeinrichtungen. Dazu gibt es derzeit ein laufendes Modellprogramm.

Auch für Heil- und Hilfsmittelerbringer hat der Gesetzgeber schon einen Zeithorizont festgelegt, bis wann der TI-Anschluss erfolgen soll. Grundlage ist die Einführung der elektronischen Verordnung. Diese soll Mitte des Jahres 2026 für die Heil- und Hilfsmittelerbringer über die TI umgesetzt werden und die Papierverordnung ablösen. Um das flächendeckend umsetzen zu können, hat man die Leistungserbringer verpflichtet, sich zum 1. Januar 2026 an die TI anzubinden.

4. Ist eine freiwillige Anbindung an die TI schon jetzt für TherapeutInnen möglich?

 

Martin Heisch: Eine freiwillige Anbindung ist theoretisch möglich. Praktisch gibt es hier noch die ein oder andere Limitierung. Um sich als Praxis an die TI anbinden zu können, werden nämlich neben dem eigentlichen Zugang gewisse Komponenten benötigt. Eine dieser Komponenten, die Institutionskarte, wird von dem elektronischen Gesundheitsberuferegister herausgegeben. Man hat sich jedoch momentan zunächst darauf fokussiert, die Pflegeeinrichtungen auszustatten. TherapeutInnen sollen sich auch schon eine Institutionskarte besorgen können, aber das Ganze befindet sich noch im Aufbau. Man muss also als Praxis nicht Angst haben, den Zug zu verpassen. Dennoch ist es richtig, sich als TherapeutIn schon jetzt mit der TI, ihren Zielen und den damit verbundenen Anwendungen zu befassen.

5. Welche Vorteile bietet die TI im therapeutischen Praxisalltag?

 

Martin Heisch: Zum einen besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines gesicherten Datenaustauschs mit anderen Leistungserbringern über die TI zu kommunizieren – Stichwort KIM. Außerdem können Praxen über die elektronische Patientenakte (ePA) auf entsprechende Informationen zuzugreifen, insofern diese für die Arbeit relevant sind und die PatientInnen den Zugriff hierauf erteilt haben. Prinzipiell müssen TherapeutInnen davon ausgehen, dass sich mit der Einführung der Telematikinfrastruktur ihr Praxisalltag prozessual etwas verändert. Denn innerhalb der digitalen Kommunikation - beispielsweise mit ÄrztInnen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen - wird dies einige Neuerungen mit sich bringen. Auf der anderen Seite profitieren die Praxen auch von der Teilnahme an einem gesicherten Netz mit standardisierten Anwendungsabläufen.

6. Was benötige ich, um meine Praxis an die TI anbinden zu können?

 

Martin Heisch: Im Wesentlichen sind drei Dinge erforderlich. Zunächst einmal wäre das der Zugang selbst, der durch einen Anbieter der TI zur Verfügung gestellt wird. Diesen Anbieter kann man sich aussuchen. Dann benötigt man ein Basis-Set an Zugangskomponenten. Dieses umfasst einen sogenannten TI-Konnektor, ein eHealth-Kartenterminal und die Institutionskarte (SMC-B Karte), die die Praxis innerhalb der TI als benutzungsberechtigt ausweist. Ebenfalls wichtig ist eine Praxissoftware, die die Anbindung an die TI unterstützt und die erforderlichen Schnittstellen und Features bereitstellt. Diese Funktionen werden wir selbstverständlich auch in MD Therapie umsetzen. Parallel arbeitet die gematik GmbH auch an einem Konzept für die sogenannte TI 2.0. Das bedeutet, dass sich in Zukunft sehr wahrscheinlich technisch das ein oder andere ändern wird. Es kann also passieren, dass Komponenten, die man heute noch braucht, in absehbarer Zeit nicht mehr unbedingt benötigt werden, weil z. B. andere technische Verfahren genutzt werden. Aber im Detail wissen wir das heute noch nicht. Auch hier werden wir von MEDIFOX DAN natürlich den Markt beobachten, um für unsere KundInnen die optimale Lösung zur Verfügung zu stellen.

7. Welche Kosten fallen durch eine Anbindung an die TI an und wer trägt diese?

 

Martin Heisch: Es gibt für alle anzubindenden Leistungserbringergruppen – ÄrztInnen, ZahnärztInnen, Krankenhäuser usw. – Finanzierungsvereinbarungen. Dies ist auch für den Therapie-Sektor der Fall. An die TI angeschlossene Praxen können diese finanzielle Unterstützung beim GKV-Spitzenverband anfordern. Denn dieser zahlt für die Erstausstattung der Praxen. Das heißt, alle Komponenten und die Installation werden übernommen, aber auch ein gewisser Satz an Betriebskosten wird abgedeckt. Im vergangenen Jahr waren es ca. 3.200 bis 3.400 Euro, die nach einem erfolgten Nachweis der Anbindung an die TI erstattet wurden. Der genaue Satz hängt davon ab, wie hoch die Marktpreise für die Komponenten aktuell sind. Der Großteil der Kosten für die TI-Anbindung wird also vom GKV-Spitzenverband übernommen, aber es wird dennoch einen Eigenanteil der Praxen geben. Diese müssen dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für die Anbindung erfüllt sind, die MitarbeiterInnen geschult werden und auch, dass die eigene Praxissoftware über TI-Features verfügt.

8. Die ePa soll als digitale Anwendung Prozesse vereinfachen und bürokratischen Aufwand reduzieren. Welche Berührungspunkte gibt es im therapeutischen Arbeitsalltag?

 

Martin Heisch: Grundsätzlich ist es so: Die ePA ist eine freiwillige Versichertenanwendung. Das bedeutet, dass die versicherte Person sich aktiv für eine elektronische Patientenakte entscheiden muss. Die Krankenkasse, insofern die Person gesetzlich versichert ist, muss diese ePA anbieten. In der Patientenakte können bspw. Befunde oder Arztbriefe abgelegt werden. Werden etwa Röntgenbilder aufgenommen, ein Blutbild oder ähnliche Diagnoseberichte erstellt, können diese in der Patientenakte gespeichert werden. Diese Informationen stehen dann im Zweifelsfall immer parat. Es entfällt also der Aufwand, dass Informationen möglicherweise zuerst besorgt werden müssen. Die ePA kann Behandlungsprozesse beschleunigen, indem alle Beteiligten Zugriff auf Informationen haben, die ihnen sonst nicht direkt zur Verfügung stehen würden. Wichtig ist: Die ePA gehört den Versicherten, die die komplette Hoheit über die Verwendung der Daten haben und diese selbst steuern können.

9. Stichwort Datenschutz: Wie sicher ist die Telematikinfrastruktur?

 

Martin Heisch: Die TI ist zunächst einmal eine geschlossene Benutzergruppe. Es gibt klare rechtliche Vorschriften und technische Mittel und Methoden, um zu verhindern, dass von außen auf die TI und die dort abgelegten Daten zugegriffen werden kann. Alle NutzerInnen der TI, aber auch die technischen Komponenten besitzen eigene Identitäten. Diese sind ausschließlich für die Nutzung innerhalb der TI ausgelegt und müssen bestätigt werden, bevor entsprechende Handlungen ausgeführt werden können. Zusätzlich ist die TI an den Außenpunkten so geschützt, dass es auch technisch keinen Zugriff geben kann. Denn es gibt zentrale Zugangspunkte, über die die externen Komponenten angebunden werden. Hiermit wird der Zugriff durch nicht autorisierte BenutzerInnen verhindert.

Kurz zusammengefasst: Die TI ist eine geschlossene Benutzergruppe, die technisch gegen Angriffe von außen geschützt ist. Außerdem werden Informationen, falls notwendig, verschlüsselt übertragen. Darüber hinaus dürfen in der TI nur von der gematik GmbH spezifizierte und zugelassene Komponenten und Dienste eingesetzt werden. Die Hersteller solcher Komponenten und Diensten müssen sich an die Vorgaben halten und benötigen eine entsprechende Zertifizierung.

10. Wie unterstützt MEDIFOX DAN seine KundInnen in Bezug auf das Thema TI?

 

Martin Heisch: Natürlich werden wir als Praxissoftware-Hersteller die TI auch in MD Therapie umsetzen. Denn das Know-how und die Kompetenz ist in der MEDIFOX DAN Gruppe bereits vorhanden: So wird beispielsweise die Pflege als sehr großer Sektor schon heute aktiv an die TI angebunden. Da leisten wir als MEDIFOX DAN schon jede Menge Vorarbeit, um die wichtigsten Funktionen in unseren Software-Suites zu implementieren. Ebenso wird dies in Zukunft auch in unserer Therapie-Software passieren. Wenn es so weit ist, werden wir mit MD Therapie vorbereitet sein und selbstverständlich über alle Neuerungen informieren. Fragen dazu können gerne schon jetzt in unsere Richtung gestellt werden. Außerdem sind wir im engen Austausch mit Berufsverbänden, um auch hier vorab die wichtigsten Informationen rund um das Thema TI bereitzustellen. *

 

 

* Das Interview wurde als Beitrag in Ausgabe 05/2022 von „Therapie & Praxis“, der Mitgliederzeitschrift des Physiotherapie-Verbandes VDB e.V. veröffentlicht. Weitere Informationen zur Zeitschrift „Therapie & Praxis“ sind auf der Homepage des VDB zu finden.


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