Im Fachgespräch mit MEDIFOX DAN ordnen Prof. Dr. Heinz Rothgang und Michael Wipp ein, worauf es bei der Umsetzung von PeBeM in der stationären Pflege ankommt – von klaren Prozessen bis zur digitalen Unterstützung.
PeBeM stellt viele stationäre Pflegeeinrichtungen vor praktische Fragen: Welche Abläufe müssen angepasst werden? Welche Rolle spielt Digitalisierung? Und wie gelingt der Transfer in den Pflegealltag? MEDIFOX DAN hat zentrale Themen aus der Praxis aufgegriffen und Prof. Dr. Heinz Rothgang (links im Bild) sowie Michael Wipp (rechts im Bild) um ihre fachliche Einordnung gebeten.
Herr Prof. Dr. Rothgang, PeBeM ist gesetzlich verankert – digitale Unterstützung hingegen nicht. Wie bewerten Sie, dass Bund und Länder bislang keine verbindlichen Vorgaben oder Fördermechanismen für Digitalisierung in diesem Zusammenhang geschaffen haben?
Prof. Dr. Rothgang: Der Gesetzgeber setzt stärker auf Eigenverantwortung der Einrichtungen; deshalb sind weniger verbindliche Vorgaben folgerichtig. Das eigentliche Problem liegt aber in der Refinanzierung: Digitale Innovationen sind für Einrichtungen derzeit praktisch kaum refinanzierbar. Anschaffungskosten können nicht über Pflegesätze verhandelt werden, digitale Technik ist bei den gesondert berechenbaren Investitionskosten nicht ausdrücklich benannt. Auch regelhafter In-house-Support, ohne den Digitalisierung nicht funktioniert, ist nicht abgesichert.
Nötig sind explizite Wege für Anschaffung und laufenden Betrieb. Für den Betrieb bietet sich ein Pflege-Technik-Schlüssel an: Die Differenz zwischen tatsächlich finanzierten Pflegestellen und den Obergrenzen nach § 113c SGB XI wird monetarisiert; ein fester Anteil kann dann für digitale Technik eingesetzt werden. Mittel- und langfristig entlastet Technik das Personal – teilweise auch substitutiv.
Überfordert PeBeM Einrichtungen, wenn die passende digitale Infrastruktur fehlt?
Michael Wipp: Nicht automatisch. Entscheidend ist, was aus der Studie bundeslandspezifisch über § 113c SGB XI gemacht wurde. In einigen Ländern wäre eine Umsetzung prinzipiell analog möglich. Die Frage ist aber, ob das perspektivisch sinnvoll ist. Einrichtungen sollten die bereits vorhandenen digitalen Möglichkeiten in ihre Pro-und-Contra-Abwägung einbeziehen – je nach Anbieter ist das schon beeindruckend.
Für Führungskräfte ist es zentral, nachvollziehen zu können, ob Bewohnerinnen und Bewohner die Leistungen mit der erforderlichen Qualifikation erhalten haben. Damit verbunden ist Wirtschaftlichkeit. Eine Fachkraft an der Spülmaschine ist auf Dauer weder zielführend noch wirtschaftlich. Digital lässt sich der Weg von der individuellen Maßnahmenplanung über die Durchführung bis zum Nachweis der eingesetzten Qualifikation abbilden. Analog geht das höchstens mit erheblichem Dokumentationsaufwand.
Warum wird PeBeM vielerorts noch als zusätzliche Dokumentationslast wahrgenommen – besonders ohne digitale Prozesse?
Prof. Dr. Rothgang: Hierfür sind mehrere Gründe ausschlaggebend. Zunächst ist ein J-Kurven-Effekt bei allen Innovationen normal: Erst wird es schlechter, bevor es besser werden kann. Jede Veränderung bringt Unruhe in Einrichtungen und zusätzlichen Aufwand. Erst wenn sich die Prozesse eingespielt haben, wird die Entlastung sichtbar. Zudem entsteht durch PeBeM nur initial eine zusätzliche Dokumentationslast, wenn nämlich Einrichtungen erheben, wer eigentlich was macht – was viele Einrichtungen gar nicht mehr wissen. Ist auf Basis der erhobenen Informationen die Arbeitsorganisation umgestellt, fallen diese Zusatzaufwände wieder weg. Außerdem haben wir in Pflegeheimen mit der Dokumentation ein grundlegendes Problem: Sie wird vielfach als sinnlose Tätigkeit verstanden, die „für den MD“ erledigt wird und von der eigentlichen Arbeit abhält. Erst wenn es gelingt, im Alltag erlebbar zu machen, dass die Dokumentation das zentrale Kommunikationsmedium ist, wird sie anders wahrgenommen werden. Bei diesem Bewusstseinswandel sind digitale Prozesse zentral: Der Aufwand kann reduziert werden – etwa durch Sprachsteuerung –, der direkte Zugriff auf die Informationen kann erleichtert werden – etwa durch die Nutzung mobiler Endgeräte – und der Zugriff in Echtzeit auf alle Informationen, die in einem System gebündelt vorliegen, ist womöglich der Gamechanger schlechthin.
Inwieweit können Sie die Kritik nachvollziehen, dass PeBeM zunächst zusätzlichen Aufwand erzeugt?
Michael Wipp: Diese Kritik kann ich nicht im Ansatz nachvollziehen und beruht aller Wahrscheinlichkeit nach auf den zahlreichen Missverständnissen und Fehlinformationen zu dieser Thematik. Warum eine „Erhebung“ und Pflegegradzuordnung wegen PeBeM eine Mehrbelastung sein soll, entzieht sich meinem Verständnis. Eine möglichst passende Übereinstimmung von Leistungserbringung und Pflegegradzuordnung hat zunächst gar nichts mit PeBeM zu tun und war und ist schon immer wichtig; auch bisher bei den „Vorläufern“ von § 113c SGB XI.
Dazu ergänzend: Auch bisher waren klare Prozesse für die Arbeitsablauforganisation sehr wichtig; daran mangelt es aber häufig. „Das haben wir schon immer so gemacht“, ist eine der häufigsten Aussagen, die ich in meiner Beratungstätigkeit zu hören bekomme. Hinzu kommt, dass in der Praxis oftmals nicht zwischen den Regelungen differenziert wird, die sich aus der bundeslandspezifischen Umsetzung von PeBeM/§ 113c SGB XI und den „Vorbehaltenen Tätigkeiten“ nach dem Pflegeberufegesetz ergeben. Beides wird in einen Topf geworfen. Richtig ist: Beides bedingt sich gegenseitig, es sind aber zunächst einmal zwei völlig voneinander getrennte Sachverhalte beziehungsweise Gesetze. Und damit diese im Praxistransfer gelingen können, bedarf es zeitgemäßer Arbeitsablaufstrukturen. Wir können die heutigen Anforderungen nicht mit Strukturen der vergangenen 30 Jahre bewältigen, die von der antiquierten Fachkraftquotensystematik geprägt waren.
Wie sollte digitale Unterstützung für PeBeM idealerweise aussehen – und welche Rolle kann KI künftig spielen?
Prof. Dr. Rothgang: Wir brauchen ein System, in dem auf der einen Seite die Qualifikationsniveaus und die Kompetenzen der Pflegekräfte hinterlegt sind, in dem auf der anderen Seite die Pflegeplanung in eine tagesstrukturierte Interventionsplanung überführt wurde, bei der die Präferenzen der Bewohnenden berücksichtigt sind, und das auf dieser Basis Vorschläge für Dienstpläne und qualifikationshomogene Tourenplanung macht. Idealerweise sollte das System bei kurzfristigen Personalausfällen zudem auf Knopfdruck Alternativen anbieten.
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Herr Wipp, wie viel Schulung und Beratung braucht es, damit PeBeM mit klaren Prozessen im Alltag ankommt?
Michael Wipp: Zunächst einmal geht es darum, die zahlreichen Missverständnisse und Fehlinformationen zu korrigieren. Das kann nur durch die Nutzung von Online- und Printmedien geschehen. Bei vielen leitenden Mitarbeitenden ist der Alltag derart umfassend ausgefüllt, dass sie kaum Zeit haben, Studien oder andere zentrale Informationen zu sichten. Ganz ohne geht es aber nicht. Als Führungskraft trage ich auch gegenüber meinen Mitarbeitenden die Verantwortung, über einen Kenntnisstand zu verfügen, der sach- und fachgerechte Entscheidungen vor Ort gewährleistet. Dazu wäre die Mindestanforderung, die für meine Einrichtung geltenden leistungs- und ordnungsrechtlichen Regularien zu kennen, die ohnehin die „Leitplanken“ darstellen und für mich gesetzlich und vertraglich bindend sind.
Fazit: PeBeM braucht klare Prozesse – und digitale Unterstützung
PeBeM zeigt: Entscheidend ist nicht allein die gesetzliche Vorgabe, sondern die Frage, wie Einrichtungen Planung, Qualifikationen, Durchführung und Nachweise im Pflegealltag sinnvoll zusammenführen. Digitale Lösungen können dabei helfen, Personaleinsatz und Pflegeprozesse transparenter, effizienter und praxistauglicher zu steuern.
Autor: Achim Schürg, Stakeholder Communications (MEDIFOX DAN)
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