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TI-Anbindung: Fristen, Chancen, Umsetzung

Bis Ende 2026 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein – mit klar definierten Vorgaben. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und worauf es nun ankommt.

Seit 1. Juli 2025 ist die TI-Anbindung verpflichtend für Pflegeeinrichtungen (§ 360 SGB XI).
➔ Unser Tipp: Besser jetzt handeln als zu spät.

Vorteile für Pflegeeinrichtungen

Datensicherheit

Sicherer Austausch und schneller Zugriff auf Gesundheitsdaten

Zeitersparnis

Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Papierbedarf

Vernetzung

Vertrauliche und direkte Kommunikation mit ÄrztInnen und Kassen

Was brauche ich?

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur sind bestimmte Komponenten notwendig. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Auswahl bis zur Einrichtung.

SMC-B-Karte

Institutionsausweis der Einrichtung.

eHBA-Karte

Personenbezogene Smartcard für den TI-Zugang.

KIM-Adresse

TI-Adresse für die sichere Kommunikation über KIM.

TI-Kartenlesegerät

Zum Einlesen von TI-Ausweiskarten (eHBA und SMC-B).

Anschluss an die TI

Sicherer Zugang zur TI.

➔ TI-Anschluss aus einer Hand: Wir liefern Ihr komplettes Anschlusspaket – inklusive Hardware, KIM-Adresse, Hosting sowie umfassendem Support bei Vorbereitung und Umsetzung.

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Unser Podcast PflegeFaktisch und das Interview mit Thorben Dierking geben Einblicke in die Praxis.

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Ihr Weg zur TI

So gelingt Ihr Einstieg in die Telematikinfrastruktur Schritt für Schritt:

1. Bedarf übermitteln
2. Karten beantragen: SMC-B & eHBA
3. Systemcheckliste ausfüllen und übermitteln
4. Benötigte Hardware wird geliefert
5. Einrichtung durch MEDIFOX DAN
6. Starten und TI fördern lassen 

➔ Tipp: Sie möchten wissen, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht? Antworten liefert die Success Story der ProSanitas Emden.

TI-Anschluss jetzt unverbindlich beantragen

Übermitteln Sie hier Ihren TI-Bedarf – digital und unverbindlich. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einem passenden Angebot.

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Häufig gestellte Fragen

Allgemeines zur Telematikinfrastruktur

  • 1. Was ist die Telematikinfrastruktur?

    Die Telematikinfrastruktur ist ein digitales, sicheres Netzwerk, das alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander verbindet, z. B. ÄrztInnen, Apotheken, Krankenhäuser und ab dem 01. Juli 2025 auch Pflegeeinrichtungen. Ziel ist ein schnellerer, sicherer und effizienter Informationsaustausch.

  • 2. Warum betrifft die TI jetzt auch die Pflege?

    Pflegeeinrichtungen und -dienste sind seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verpflichtet, sich an die TI anzubinden, um eine bessere digitale Kommunikation und Dokumentation im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Technik & Voraussetzungen

  • 3. Was braucht eine Pflegeeinrichtung für den Zugang zur TI?

    1. Um Sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, sind folgende Komponenten erforderlich:
       
    • einen Institutionsausweis für die Pflegeeinrichtung (SMC-B)
    • einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für Pflegefachpersonen, optional auch für bestimmte Anwendungen
    • das eHealth-Kartenterminal, ein speziell für die TI entwickeltes Kartenlesegerät zum Einlesen der TI-Ausweiskarten (eHBA und SMC-B)
    • ein Konnektor, der über den VPN-Zugangsdienst einen sicheren Zugang zur TI herstellt
    • ein sicherer Internetanschluss
  • 4. Wer installiert die Technik?

    In der Regel übernehmen zertifizierte IT-Dienstleister die Einrichtung und Konfiguration. Aber auch Softwareanbieter im Pflegebereich wie MEDIFOX DAN bieten Komplettpakete inklusive Installation und Schulung an.

  • 5. Brauche ich einen eigenen Konnektor?

    Nein, mit Einführung der TI 2.0 und dem TI-Gateway wird kein eigener Konnektor benötigt. Durch diese erhalten Pflegeeinrichtungen und -dienste einen zentralen Zugang zur TI.

  • 6. Wie bestelle ich meinen eHBA und die SMC-B?

    Die zentrale Antragsstelle und Herausgeber der Ausweiskarten ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) der Bezirksregierung Münster. Die TI-Ausweiskarten können digital über das offizielle Serviceportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen bestellt werden.Wichtig ist, dass die SMC-B Karte erst nach Erhalt des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragt werden kann. Die Reihenfolge der Kartenbestellung ist also zwingend einzuhalten. 

    Hilfreiche Erklärvideos zur Bestellung der TI-Ausweiskarten finden Sie hier.

  • 7. Was brauche ich, bevor die Hardware ausgeliefert werden kann?

    Für die Auslieferung der Hardware muss die ausgefüllte Systemcheckliste mit den Informationen der empfangsberechtigten Personen vorliegen. Außerdem muss der Institutionsausweis (SMC-B) inkl. Kartennummer vorliegen.

  • 8. Warum muss ich empfangsberechtigte Personen angeben?

    Die ausgelieferte Hardware für den TI-Anschluss darf nur von bestimmten empfangsberechtigten Personen entgegengenommen werden. Die Kontaktdaten werden in der Systemcheckliste zur TI-Anbindung für den Dienstleister hinterlegt.

  • 9. Was passiert, wenn die empfangsberechtigte Person die Hardware nicht entgegennehmen kann?

    Wenn keine empfangsberechtigte Person die ausgelieferte Hardware empfangen kann, wird diese zurückgeschickt und der TI-Anschluss verzögert sich. Denn erst mit Auslieferung der Hardware kann die Installation für die Einrichtung vorgenommen werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mehrere empfangsberechtigte Personen anzugeben.

  • 10. Welche Version der MEDIFOX DAN Software benötige ich, um die TI-Fachanwendungen wie KIM nutzen zu können?

    Wir empfehlen, stets eine aktuelle Version der MEDIFOX DAN Software einzusetzen und verfügbare Updates regelmäßig zu installieren. Die TI-Fachanwendungen stehen ab 

    • der MD Ambulant Version 11.7.0 bzw. MediFox ambulant Version 10.37.0
    • der MD Stationär Version 10.22 bzw. MediFox stationär Version 8.15
    • und der DANtouch Version 5.5.0 sowie Cannyline Version 3.0.0 zur Verfügung.

Digitale Anwendungen in der Pflege

  • 11. Welche TI-Fachanwendungen sind für Pflegeeinrichtungen relevant?

    Mit den TI-Fachanwendungen können Pflegeeinrichtungen und - dienste Prozesse z.B. in der Abrechnung oder im Verordnungsmanagement end-to-end digitalisiert abbilden. Über KIM als sicheren E-Mail-Dienst der TI können z.B. Verordnungen schon heute datenschutzkonform in digitaler Form übermittelt werden. 

    Diese Fachanwendungen werden in Zukunft außerdem für die Pflege relevant:

    • Elektronische Patientenakte (ePA): Zugriff auf pflegerelevante Daten und zentrale Dokumentation
    • Elektronischer Medikationsplan (eMP): Strukturierter Überblick zu medikationsrelevanten Informationen
    • Elektronische Verordnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege

     

  • 12. Ist die Nutzung der TI-Fachanwendungen verpflichtend?

    Teilweise. Die Anbindung an die TI ist verpflichtend, die Nutzung einzelner Anwendungen wird schrittweise verpflichtend oder empfohlen, abhängig von der aktuellen Gesetzeslage und Praxisreife.

  • 13. Was ist KIM?

    KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der TI. Dieser ermöglicht es Pflegeeinrichtungen und -diensten, Informationen datenschutzkonform auf digitalem Wege mit anderen Leistungserbringern zu teilen. Zukünftig soll auch der Austausch strukturierter Daten über KIM möglich sein.

Kosten und Finanzierung

  • 14. Wer trägt die Kosten für TI-Anbindung und Betrieb?

    Die Pflegeeinrichtungen erhalten eine pauschale Erstattung durch die Pflegekassen, geregelt durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG). Die Pauschalen sollen die Anschaffungskosten, den laufenden Betrieb und die Wartung abdecken.

  • 15. Gibt es laufende Kosten?

    Ja, unter anderem für den VPN-Zugang, Wartung oder den Kartenservice. Diese werden durch die Pauschalen anteilig kompensiert.

Rechte & Pflichten

  • 16. Gibt es Fristen zur Anbindung an die TI?

    Ja, laut Gesetz müssen Pflegeeinrichtungen bis spätestens 1. Juli 2025 an die TI angebunden sein.

Datenschutz & Sicherheit

  • 17. Wie sicher ist die TI?

    Die TI erfüllt höchste Sicherheitsstandards, ist durch Verschlüsselung geschützt und nur für berechtigte Akteure zugänglich. Alle Komponenten sind durch die gematik als nationale Agentur für Digitale Medizin zertifiziert.

  • 18. Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für Pflegeeinrichtungen?

    Pflegeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass:

    • nur autorisierte Personen Zugriff haben
    • alle Mitarbeitenden geschult sind
    • geltende Datenschutz- und IT-Richtlinien eingehalten werden
    • der Zugriff und Umgang mit Klienten-/Bewohnerdaten dokumentiert ist

Weiterführender Support

  • 19. Wo bekomme ich Unterstützung zur TI-Einführung?

    • beim Softwarepflege-Dienstleister
    • über zertifizierte TI-Dienstleister
    • auf der offiziellen Webseite der gematik