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Häufig gestellte Fragen zur TI-Anbindung
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Kann ich mir die Kosten für den TI-Anschluss erstatten lassen?
Ja, die Refinanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI) wurde offiziell unterzeichnet und veröffentlicht. Damit können nun alle Heilmittelerbringer die TI-Pauschalen beantragen und das rückwirkend ab dem 1. Juli 2024.
Die Vereinbarung regelt die Erstattung der Ausstattungs- und Betriebskosten für den Anschluss an die TI gemäß § 380 SGB V. Anspruchsberechtigt sind alle zugelassenen Praxen nach § 124 SGB V. Die Pauschalen setzen sich wie folgt zusammen:
- Grundpauschale: 207,93 € monatlich pro Praxis-IK
- Zuschlagspauschale: 7,77 € monatlich pro Mitarbeitendem mit eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)
Die Antragstellung ist ab dem 01. Oktober 2025 über das GKV-Antragsportal möglich. Voraussetzung ist ein vollständiger TI-Anschluss, inklusive Komponenten wie SMC-B, eHBA, Kartenterminal und KIM-Dienst.
Die Auszahlung erfolgt quartalsweise über 5 Jahre. Die Anträge müssen fristgerecht innerhalb eines Quartals nach Bereitstellung des Portals eingereicht werden.
Diese Vereinbarung ist ein bedeutender Schritt zur digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen und unterstützt Praxen dabei, die Anforderungen der TI umzusetzen, rechtzeitig vor der verpflichtenden Anbindung zum 1. Januar 2026
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Was ist die Telematikinfrastruktur?
Telematik vereint die Begriffe „Telekommunikation“ und „Informatik“ und beschreibt eine Technik, die den sicheren und verschlüsselten Informationsaustausch durch eine direkte Verknüpfung verschiedener IT-Systeme ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, das einen digitalen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglicht.
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Ab wann können Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden werden?
Nach dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) sind Heil- und Hilfsmittelerbringer bis zum 01. Januar 2026 dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Der TI-Anschluss ist außerdem Voraussetzung dafür, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln in elektronischer Form zu übermitteln. Die digitale Übermittlung soll ab Januar 2027 verpflichtend über die Telematikinfrastruktur abgebildet werden, sofern die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten zur Verfügung stehen.
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Was benötige ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, in dem Gesundheitsdaten sicher, schnell und lückenlos mit anderen Leistungserbringern geteilt werden können. Um sicherzustellen, dass sich nur autorisierte Institutionen mit der TI verbinden, wird für den Zugang ein elektronischer Ausweis benötigt. Die SMC-B (Security Module Card Typ B) dient als Sicherheitsmodulkarte, welche Institutionen wie z.B. therapeutische Praxen gegenüber der TI zuverlässig identifiziert. An bestimmte Leistungserbringer wird zudem eine weitere, personenbezogene Smartcard zur Identifikation ausgegeben: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Mit diesem erhältst Du Zugriff auf für Dich relevante Daten sowie TI-Anwendungen, sodass Du beispielsweise eine in der ePA gespeicherte Diagnose einsehen oder wichtige Dokumente wie e-Rezepte elektronisch signieren kannst. Die erforderlichen Ausweiskarten müssen vor Anbindung an die Telematikinfrastruktur beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden.
Damit Du Informationen aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere Akteure wie Arztpraxen übermitteln kannst, brauchst Du zudem eine passende Praxissoftware wie MD Therapie. Unsere Softwarelösungen für die ambulante und stationäre Pflege erfüllen schon heute die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der bereits verfügbaren TI-Fachanwendungen, sodass auch NutzerInnen der MD Therapie Software zukünftig von unserer Expertise profitieren und perfekt auf die verpflichtende Anbindung zum 01. Januar 2026 vorbereitet sind.
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Welche Ausweiskarte muss ich zuerst beantragen?
Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur Bestellung der SMC-B Karten benötigt wird, sollten sich therapeutische Praxen im Zuge des TI-Zugangs zunächst um dessen Beantragung kümmern.
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Wo kann ich die erforderlichen Ausweiskarten beantragen?
Damit Deine Praxis an der Telematikinfrastruktur teilnehmen kann, werden zwei Ausweiskarten benötigt: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B. Da für die Bestellung der Sicherheitsmodulkarte SMC-B ein elektronischer Heilberufsausweis vorliegen muss, sollte man sich zunächst um dessen Beantragung kümmern. Die Bestellung beider Ausweiskarten erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR ).
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Brauche ich einen eigenen Konnektor, um die Fachanwendungen der TI nutzen zu können?
Da unsere Software cloudbasiert und somit über jedes browserfähige Endgerät nutzbar ist, musst Du Dich als MD Therapie NutzerIn nicht selbst um die Anschaffung eines Konnektors kümmern. Die Einrichtung wird komplett von uns übernommen und in einem eigenen Rechenzentrum untergebracht.
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Wie verfolge ich den Status meiner Anfrage?
Nach Bestätigung Deines Angebots erhältst Du eine Eingangsbestätigung. Über alle weiteren Schritte informieren wir Dich per E-Mail. Bei Fragen wende Dich bitte an ti-team@medifoxdan.de