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Telematikinfrastruktur – einfach sicher vernetzt

Schneller und sicherer Austausch von Gesundheitsdaten für Heilmittelerbringer.
 

Standardisierte, sichere Kommunikation im Gesundheitswesen.
Direkter Zugriff auf behandlungsrelevante Gesundheitsdaten.
Effiziente digitale Zusammenarbeit mit ÄrztInnen und Dienstleister.

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Vorteile für dich & deine Praxis

Sicherer Austausch

Ermöglicht den geschützten Austausch mit Akteuren im Gesundheitswesen.

Datenschutz

Der Schutz beim Austausch sensibler Daten ist jederzeit gewährleistet.

Schneller Zugriff

Direkter Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten deiner PatientInnen

Weniger Verwaltungsaufwand

Ermöglicht mehr Fokus auf die Behandlung.

Direkte Kommunikation

Sichere und effiziente Abstimmung mit Leistungserbringern.

Weniger Papier

Digitale Prozesse sparen Ressourcen.

Verpflichtende Fristen für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Januar 2026

Deadline Anschlussfrist TI

Heilmittelerbringer müssen bis zum 01.01.2026 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
 

Januar 2027

e-Verordnung wird verpflichtend

Ab dem 01. Januar 2027 sind Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel nur noch digital zulässig (§ 360 Abs. 7 SGB V)

Was Praxen jetzt benötigen

Die Telematikinfrastruktur sorgt für einen sicheren Datenaustausch im Gesundheitswesen, erleichtert Arbeitsprozesse und steigert die Versorgungsqualität.
Für den Anschluss deiner Praxis sind fünf zentrale Komponenten erforderlich:

Die SMC-B-Karte

Die SMC-B ist der elektronische Ausweis für Praxen und ermöglicht die sichere Authentifizierung in der Telematikinfrastruktur.

Der elektronische Heilberufsausweis

Neben der SMC-B ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich. Er ermöglicht autorisierten Leistungserbringern den Zugriff auf relevante TI-Daten und Anwendungen.

Das e-Health Terminal

Das eHealth-Terminal ist ein TI-zertifiziertes Kartenlesegerät für eGK, eHBA, SMC-B und Krankenversicherungskarten. Es ermöglicht die sichere Datenübertragung, z. B. für den Versichertenstammdatenabgleich oder Notfalldatensätze.

Der Konnektor

Der Konnektor ist ein spezialisierter Router und „Gatekeeper“ der TI. Er verbindet IT-Systeme wie die MD Therapie Software mit der TI und ermöglicht die Nutzung von Fachanwendungen wie KIM.

Der VPN-Zugangsdienst

Die Anbindung an die TI erfolgt über ein von der gematik zugelassenes VPN, das berechtigte NutzerInnen durch zertifikatsbasierte Authentifizierung sicher verbindet

Deine Praxissoftware – der Schlüssel zur TI-Anbindung

Um Daten sicher über die Telematikinfrastruktur zu senden und zu empfangen, brauchst Du eine kompatible Praxissoftware. Mit unserer cloudbasierten Lösung MD Therapie bist Du bestens vorbereitet – inklusive VPN-Zugang und KIM-Dienst für eine sichere Kommunikation.

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Wie die TI das Gesundheitswesen digitalisiert

Die Telematikinfrastruktur bildet als sicheres Netzwerk die Basis, um sämtliche Versorgungs- und Verwaltungsprozesse zukünftig digitaler zu gestalten. Damit Informationen schnell, sicher und lückenlos mit anderen Leistungserbringern wie z.B. ÄrztInnen oder Apotheken geteilt werden können, werden darauf aufbauend spezielle Fachanwendungen entwickelt, die nach und nach auch für Heilmittelerbringer freigegeben werden:

TI-Fachanwendungen

Elektronische Rezepte & Verordnungen

Verschreibungspflichtige Medikamente sollen in Zukunft ausschließlich über elektronische Rezepte ausgegeben werden. Anstatt des Formulars in Papierform wird Versicherten ein Digitalrezept über eine App oder als QR-Code ausgehändigt. Das Rezept kann anschließend bei Apotheken eingelöst werden. Neben dem e-Rezept sollen zukünftig auch Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die finale Ausgestaltung der elektronischen Verordnung für Heilmittelerbringer liegt in der Verantwortung der gematik GmbH und ist bis dato noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht.

TI-Fachanwendungen

Die elektronische Patientenakte

Gesetzlich Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte kostenlos zu führen. Die ePA wird von den Krankenkassen als App zur Verfügung gestellt. Diese sind mittlerweile in den großen App-Stores verfügbar. Versicherte können dabei individuell entscheiden, welche Informationen von ihren Leistungserbringern eingesehen werden dürfen.

TI-Fachanwendungen

Der elektronische Medikationsplan

Im elektronischen Medikationsplan (eMP) werden Medikamentengaben digital dokumentiert. Die Daten werden direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sodass Angaben zu Medikationen in Echtzeit im elektronischen Medikationsplan hinterlegt werden. So kannst Du jederzeit einsehen, ob und welche Anpassungen bei der Medikation Deiner PatientInnen vorgenommen wurden.

TI-Fachanwendungen

Der KIM-Dienst

Mit der Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) kannst Du Nachrichten oder Dokumente schnell, zuverlässig und vor allem sicher mit anderen Leistungserbringern teilen – und das bundesweit und sektorenübergreifend. Der KIM-Dienst kann nur von Leistungserbringern oder Institutionen im Gesundheitswesen genutzt werden, d.h. nur registrierte NutzerInnen können KIM-Nachrichten senden oder empfangen. Dafür sind alle TeilnehmerInnen in einem zentralen Adressbuch verzeichnet – dem KIM-Verzeichnisdienst.

Häufig gestellte Fragen zur Telematikinfrastruktur

  • Was ist die Telematikinfrastruktur?

    Telematik vereint die Begriffe „Telekommunikation“ und „Informatik“ und beschreibt eine Technik, die den sicheren und verschlüsselten Informationsaustausch durch eine direkte Verknüpfung verschiedener IT-Systeme ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, das einen digitalen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglicht.

  • Ab wann können Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden werden?

    Nach dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) sind Heil- und Hilfsmittelerbringer bis zum 01. Januar 2026 dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Der TI-Anschluss ist außerdem Voraussetzung dafür, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln in elektronischer Form zu übermitteln. Die digitale Übermittlung soll ab Januar 2027 verpflichtend über die Telematikinfrastruktur abgebildet werden, sofern die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten zur Verfügung stehen.

  • Was benötige ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

    Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, in dem Gesundheitsdaten sicher, schnell und lückenlos mit anderen Leistungserbringern geteilt werden können. Um sicherzustellen, dass sich nur autorisierte Institutionen mit der TI verbinden, wird für den Zugang ein elektronischer Ausweis benötigt. Die SMC-B (Security Module Card Typ B) dient als Sicherheitsmodulkarte, welche Institutionen wie z.B. therapeutische Praxen gegenüber der TI zuverlässig identifiziert. An bestimmte Leistungserbringer wird zudem eine weitere, personenbezogene Smartcard zur Identifikation ausgegeben: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Mit diesem erhältst Du Zugriff auf für Dich relevante Daten sowie TI-Anwendungen, sodass Du beispielsweise eine in der ePA gespeicherte Diagnose einsehen oder wichtige Dokumente wie e-Rezepte elektronisch signieren kannst. Die erforderlichen Ausweiskarten müssen vor Anbindung an die Telematikinfrastruktur beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden.

    Damit Du Informationen aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere Akteure wie Arztpraxen übermitteln kannst, brauchst Du zudem eine passende Praxissoftware wie MD Therapie. Unsere Softwarelösungen für die ambulante und stationäre Pflege erfüllen schon heute die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der bereits verfügbaren TI-Fachanwendungen, sodass auch NutzerInnen der MD Therapie Software zukünftig von unserer Expertise profitieren und perfekt auf die verpflichtende Anbindung zum 01. Januar 2026 vorbereitet sind.

  • Welche Ausweiskarte muss ich zuerst beantragen?

    Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur Bestellung der SMC-B Karten benötigt wird, sollten sich therapeutische Praxen im Zuge des TI-Zugangs zunächst um dessen Beantragung kümmern.

  • Wo kann ich die erforderlichen Ausweiskarten beantragen?

    Damit Deine Praxis an der Telematikinfrastruktur teilnehmen kann, werden zwei Ausweiskarten benötigt: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B. Da für die Bestellung der Sicherheitsmodulkarte SMC-B ein elektronischer Heilberufsausweis vorliegen muss, sollte man sich zunächst um dessen Beantragung kümmern. Die Bestellung beider Ausweiskarten erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR ).

  • Brauche ich einen eigenen Konnektor, um die Fachanwendungen der TI nutzen zu können?

    Da unsere Software cloudbasiert und somit über jedes browserfähige Endgerät nutzbar ist, musst Du Dich als MD Therapie NutzerIn nicht selbst um die Anschaffung eines Konnektors kümmern. Die Einrichtung wird komplett von uns übernommen und in einem eigenen Rechenzentrum untergebracht.