Telematikinfrastruktur – einfach sicher vernetzt
Schneller und sicherer Austausch von Gesundheitsdaten für Heilmittelerbringer.
✔ Standardisierte, sichere Kommunikation im Gesundheitswesen.
✔ Direkter Zugriff auf behandlungsrelevante Gesundheitsdaten.
✔ Effiziente digitale Zusammenarbeit mit ÄrztInnen und Dienstleister.

Vorteile für dich & deine Praxis
Sicherer Austausch
Ermöglicht den geschützten Austausch mit Akteuren im Gesundheitswesen.
Datenschutz
Der Schutz beim Austausch sensibler Daten ist jederzeit gewährleistet.
Schneller Zugriff
Direkter Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten deiner PatientInnen
Weniger Verwaltungsaufwand
Ermöglicht mehr Fokus auf die Behandlung.
Direkte Kommunikation
Sichere und effiziente Abstimmung mit Leistungserbringern.
Weniger Papier
Digitale Prozesse sparen Ressourcen.
Verpflichtende Fristen für Heil- und Hilfsmittelerbringer
Januar 2026
Deadline Anschlussfrist TI
Heilmittelerbringer müssen bis zum 01.01.2026 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
Januar 2027
e-Verordnung wird verpflichtend
Ab dem 01. Januar 2027 sind Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel nur noch digital zulässig (§ 360 Abs. 7 SGB V)
Was Praxen jetzt benötigen
Die Telematikinfrastruktur sorgt für einen sicheren Datenaustausch im Gesundheitswesen, erleichtert Arbeitsprozesse und steigert die Versorgungsqualität.
Für den Anschluss deiner Praxis sind fünf zentrale Komponenten erforderlich:

Telematikinfrastruktur
Deine Praxissoftware – der Schlüssel zur TI-Anbindung
Um Daten sicher über die Telematikinfrastruktur zu senden und zu empfangen, brauchst Du eine kompatible Praxissoftware. Mit unserer cloudbasierten Lösung MD Therapie bist Du bestens vorbereitet – inklusive VPN-Zugang und KIM-Dienst für eine sichere Kommunikation.
Wie die TI das Gesundheitswesen digitalisiert
Die Telematikinfrastruktur bildet als sicheres Netzwerk die Basis, um sämtliche Versorgungs- und Verwaltungsprozesse zukünftig digitaler zu gestalten. Damit Informationen schnell, sicher und lückenlos mit anderen Leistungserbringern wie z.B. ÄrztInnen oder Apotheken geteilt werden können, werden darauf aufbauend spezielle Fachanwendungen entwickelt, die nach und nach auch für Heilmittelerbringer freigegeben werden:
Häufig gestellte Fragen zur Telematikinfrastruktur
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Was ist die Telematikinfrastruktur?
Telematik vereint die Begriffe „Telekommunikation“ und „Informatik“ und beschreibt eine Technik, die den sicheren und verschlüsselten Informationsaustausch durch eine direkte Verknüpfung verschiedener IT-Systeme ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, das einen digitalen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglicht.
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Ab wann können Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden werden?
Nach dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) sind Heil- und Hilfsmittelerbringer bis zum 01. Januar 2026 dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Der TI-Anschluss ist außerdem Voraussetzung dafür, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln in elektronischer Form zu übermitteln. Die digitale Übermittlung soll ab Januar 2027 verpflichtend über die Telematikinfrastruktur abgebildet werden, sofern die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten zur Verfügung stehen.
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Was benötige ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, in dem Gesundheitsdaten sicher, schnell und lückenlos mit anderen Leistungserbringern geteilt werden können. Um sicherzustellen, dass sich nur autorisierte Institutionen mit der TI verbinden, wird für den Zugang ein elektronischer Ausweis benötigt. Die SMC-B (Security Module Card Typ B) dient als Sicherheitsmodulkarte, welche Institutionen wie z.B. therapeutische Praxen gegenüber der TI zuverlässig identifiziert. An bestimmte Leistungserbringer wird zudem eine weitere, personenbezogene Smartcard zur Identifikation ausgegeben: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Mit diesem erhältst Du Zugriff auf für Dich relevante Daten sowie TI-Anwendungen, sodass Du beispielsweise eine in der ePA gespeicherte Diagnose einsehen oder wichtige Dokumente wie e-Rezepte elektronisch signieren kannst. Die erforderlichen Ausweiskarten müssen vor Anbindung an die Telematikinfrastruktur beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden.
Damit Du Informationen aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere Akteure wie Arztpraxen übermitteln kannst, brauchst Du zudem eine passende Praxissoftware wie MD Therapie. Unsere Softwarelösungen für die ambulante und stationäre Pflege erfüllen schon heute die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der bereits verfügbaren TI-Fachanwendungen, sodass auch NutzerInnen der MD Therapie Software zukünftig von unserer Expertise profitieren und perfekt auf die verpflichtende Anbindung zum 01. Januar 2026 vorbereitet sind.
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Welche Ausweiskarte muss ich zuerst beantragen?
Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur Bestellung der SMC-B Karten benötigt wird, sollten sich therapeutische Praxen im Zuge des TI-Zugangs zunächst um dessen Beantragung kümmern.
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Wo kann ich die erforderlichen Ausweiskarten beantragen?
Damit Deine Praxis an der Telematikinfrastruktur teilnehmen kann, werden zwei Ausweiskarten benötigt: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B. Da für die Bestellung der Sicherheitsmodulkarte SMC-B ein elektronischer Heilberufsausweis vorliegen muss, sollte man sich zunächst um dessen Beantragung kümmern. Die Bestellung beider Ausweiskarten erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR ).
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Brauche ich einen eigenen Konnektor, um die Fachanwendungen der TI nutzen zu können?
Da unsere Software cloudbasiert und somit über jedes browserfähige Endgerät nutzbar ist, musst Du Dich als MD Therapie NutzerIn nicht selbst um die Anschaffung eines Konnektors kümmern. Die Einrichtung wird komplett von uns übernommen und in einem eigenen Rechenzentrum untergebracht.