Telematikinfrastruktur für
Heilmittelerbringer
Telematikinfrastruktur – ein langes Wort, das auf kurze Sicht ganz neue Chancen für Deinen Praxisalltag bereithält. Denn sie ermöglicht allen Akteuren des Gesundheitswesens einen standardisierten, sicheren Informationsaustausch. Bei erfolgter Anbindung an das geschlossene Netzwerk können auch Heilmittelerbringer in Zukunft schnell und unkompliziert auf behandlungsrelevante Gesundheitsdaten zugreifen und Informationen auf digitalem Wege mit ausgewählten Leistungserbringern wie z.B. ÄrztInnen teilen. So wird es einfacher für Dich, die bestmögliche Entscheidung für Deine PatientInnen zu treffen und eine passgenaue Behandlung anzubieten.
Gesetzliche Fristen Die richtige Vorbereitung Integration in MD Therapie
Telematikinfrastruktur
Das sichere Netzwerk für das Gesundheitswesen
Damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen richtig Fahrt aufnehmen kann, braucht es die richtige Infrastruktur. Denn um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten mit anderen Leistungserbringern wie ÄrztInnen austauschen zu können, muss eine sichere Übermittlung unter höchsten Standards unbedingt gewährleistet sein. Die TI legt als geschlossenes Netzwerk somit den Grundstein für:
- Einen sicheren Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens.
- Schlanke Arbeitsabläufe.
- Eine verbesserte Versorgungsqualität.
Verpflichtende Fristen
zur Telematikinfrastruktur
Januar 2026
Anschlussfrist für Heil- und Hilfsmittelerbringer
Im Zuge der Neuerungen des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) sind Heilmittelerbringer nach SGB V § 360 Abs. 8 dazu verpflichtet, sich bis zum 01. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur anzubinden.
Januar 2027
Verpflichtende Umsetzung der
e-Verordnung
Ab dem 01. Januar 2027 dürfen Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln nach SGB V § 360 Abs. 7 ausschließlich in elektronischer Form über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden.
Telematikinfrastruktur
Noch mehr zur TI gibt’s von uns bequem per Newsletter!
Wir halten Dich zuverlässig zu allen für Dich wichtigen Fristen rund um die Telematikinfrastruktur auf dem Laufenden. Abonniere jetzt unseren kostenlosen Newsletter für TherapeutInnen und erhalte die neuesten Infos rund um die TI auf schnellstem Wege per E-Mail.
Was benötigen Praxen für den Anschluss
an die Telematikinfrastruktur
Um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, müssen Praxen zunächst an das sichere, geschlossene Netzwerk angebunden werden. Um Zugang zu erhalten, muss ein elektronischer Praxisausweis vorliegen, der über ein speziell dafür entwickeltes, zertifiziertes Kartenlesegerät (eHealth-Terminal) eingelesen wird. Über eine verschlüsselte Verbindung, dem sogenannten Virtual Private Network (VPN ), werden die Daten aus der Telematikinfrastruktur auf direktem Wege sicher an Dein IT-System übermittelt. Die Verbindung selbst wird über einen speziell entwickelten „Router“ aufgebaut, dem Konnektor. MD Therapie KundInnen müssen sich jedoch nicht selbst um die Anschaffung kümmern, da dieser in einem unserer Rechenzentren eingerichtet wird. Eine Übersicht aller erforderlichen Komponenten haben wir hier für Dich zusammengestellt:
Telematikinfrastruktur
Die wichtigste Komponente für Deine TI-Anbindung: Deine Praxissoftware.
Um Informationen aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere Akteure wie Arztpraxen übermitteln zu können, brauchst Du eine Praxissoftware, die alle technischen Voraussetzungen erfüllt. Dank fundierter Erfahrungswerte aus der professionellen Pflege bringen wir bei MEDIFOX DAN bereits langjährige Expertise mit und sind schon heute zugelassener Anbieter für den VPN-Zugangsdienst sowie den KIM-Dienst als TI-Anwendung für eine sichere Kommunikation. So bist Du mit unserer cloudbasierten Lösung MD Therapie schon heute bestens auf Deinen Anschluss an die Telematikinfrastruktur vorbereitet.
Die wichtigsten Vorteile
der Telematikinfrastruktur auf einen Blick
Sicherer Austausch
Vereinfacht den qualifizierten
und sicheren Austausch mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens.
Datenschutz
Der Schutz beim Austausch sensibler Daten ist jederzeit gewährleistet.
Schneller Zugriff
Direkter und schneller Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten Deiner PatientInnen
Reduzierung von Verwaltungsaufwand
Reduziert manuellen Verwaltungsaufwand, sodass Du Dich voll und ganz auf die Behandlung Deiner PatientInnen konzentrieren kannst.
Vertrauliche und direkte Kommunikation
Ermöglicht eine vertrauliche und direkte Kommunikation mit den verschiedenen Leistungserbringern und somit ein qualitativ hochwertigeres Arbeitsergebnis
Reduzierung von Papierbedarf
Mit der Digitalisierung
von Arbeitsprozessen sparst Du zugleich eine Menge Ressourcen ein.
Wie die TI das Gesundheitswesen digitalisiert
Die Telematikinfrastruktur bildet als sicheres Netzwerk die Basis, um sämtliche Versorgungs- und Verwaltungsprozesse zukünftig digitaler zu gestalten. Damit Informationen schnell, sicher und lückenlos mit anderen Leistungserbringern wie z.B. ÄrztInnen oder Apotheken geteilt werden können, werden darauf aufbauend spezielle Fachanwendungen entwickelt, die nach und nach auch für Heilmittelerbringer freigegeben werden:
Häufig gestellte Fragen zur Telematikinfrastruktur
-
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Telematik vereint die Begriffe „Telekommunikation“ und „Informatik“ und beschreibt eine Technik, die den sicheren und verschlüsselten Informationsaustausch durch eine direkte Verknüpfung verschiedener IT-Systeme ermöglicht. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, das einen digitalen und sicheren Austausch gesundheitsbezogener Daten zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards ermöglicht.
-
Ab wann können Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden werden?
Nach dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) sind Heil- und Hilfsmittelerbringer bis zum 01. Januar 2026 dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Der TI-Anschluss ist außerdem Voraussetzung dafür, Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln in elektronischer Form zu übermitteln. Die digitale Übermittlung soll ab Januar 2027 verpflichtend über die Telematikinfrastruktur abgebildet werden, sofern die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten zur Verfügung stehen.
-
Was benötige ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netzwerk, in dem Gesundheitsdaten sicher, schnell und lückenlos mit anderen Leistungserbringern geteilt werden können. Um sicherzustellen, dass sich nur autorisierte Institutionen mit der TI verbinden, wird für den Zugang ein elektronischer Ausweis benötigt. Die SMC-B (Security Module Card Typ B) dient als Sicherheitsmodulkarte, welche Institutionen wie z.B. therapeutische Praxen gegenüber der TI zuverlässig identifiziert. An bestimmte Leistungserbringer wird zudem eine weitere, personenbezogene Smartcard zur Identifikation ausgegeben: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Mit diesem erhältst Du Zugriff auf für Dich relevante Daten sowie TI-Anwendungen, sodass Du beispielsweise eine in der ePA gespeicherte Diagnose einsehen oder wichtige Dokumente wie e-Rezepte elektronisch signieren kannst. Die erforderlichen Ausweiskarten müssen vor Anbindung an die Telematikinfrastruktur beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden.
Damit Du Informationen aus der Telematikinfrastruktur empfangen oder an andere Akteure wie Arztpraxen übermitteln kannst, brauchst Du zudem eine passende Praxissoftware wie MD Therapie. Unsere Softwarelösungen für die ambulante und stationäre Pflege erfüllen schon heute die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der bereits verfügbaren TI-Fachanwendungen, sodass auch NutzerInnen der MD Therapie Software zukünftig von unserer Expertise profitieren und perfekt auf die verpflichtende Anbindung zum 01. Januar 2026 vorbereitet sind.
-
Welche Ausweiskarte muss ich zuerst beantragen?
Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur Bestellung der SMC-B Karten benötigt wird, sollten sich therapeutische Praxen im Zuge des TI-Zugangs zunächst um dessen Beantragung kümmern.
-
Wo kann ich die erforderlichen Ausweiskarten beantragen?
Damit Deine Praxis an der Telematikinfrastruktur teilnehmen kann, werden zwei Ausweiskarten benötigt: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die SMC-B. Da für die Bestellung der Sicherheitsmodulkarte SMC-B ein elektronischer Heilberufsausweis vorliegen muss, sollte man sich zunächst um dessen Beantragung kümmern. Die Bestellung beider Ausweiskarten erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR ).
-
Brauche ich einen eigenen Konnektor, um die Fachanwendungen der TI nutzen zu können?
Da unsere Software cloudbasiert und somit über jedes browserfähige Endgerät nutzbar ist, musst Du Dich als MD Therapie NutzerIn nicht selbst um die Anschaffung eines Konnektors kümmern. Die Einrichtung wird komplett von uns übernommen und in einem eigenen Rechenzentrum untergebracht.