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Förderung für MD Ambulant
Bis zu 40 % Ihrer Investition erstattet.
Der Staat fördert die Digitalisierung in der ambulanten Pflege – und Sie profitieren direkt davon. Wer jetzt in MD Ambulant investiert, kann bis zu 40 % der Kosten zurückbekommen. MEDIFOX DAN begleitet Sie.
Unser Versprechen
Viele ambulante Pflegeanbieter wissen, dass es Fördermittel gibt – aber der Weg dorthin erscheint aufwendig. Genau hier setzt MEDIFOX DAN an. Unsere Fördermittelberater begleiten Sie aktiv bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie keine Förderung verschenken. Sie wechseln zu MD Ambulant – wir machen sicher, dass sich dieser Schritt auch finanziell lohnt.
Diese Investitionen werden gefördert.
Die Pflegekassen können bis zu 40% Ihrer Investition fördern – für digitale Lösungen bei ambulanten Pflegeanbietern.
In drei Schritten zur Förderung.
1. Beratungsgespräch
Wir analysieren Ihre Situation, klären die Förderfähigkeit und erstellen ein individuelles Konzept für Ihren Pflegedienst.
2. Kostenvoranschlag und Antragstellung
Sie erhalten einen transparenten Kostenvoranschlag. Auf dieser Basis bereiten wir gemeinsam alle Unterlagen vor – und helfen bei der Antragstellung.
3. Förderung erhalten & starten
Nach Bewilligung starten Sie mit MD Ambulant – und einem erheblichen Teil der Investitionskosten bereits erstattet.
Jetzt kostenlos informieren und beraten lassen.
Unverbindlich, persönlich und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz im Fördertopf.
- Bis zu 40 % der Investitionskosten werden erstattet – max. 12.000 € pro Einrichtung
- Gültig für digitale Anwendungen bis Ende 2030
- Rückwirkend förderfähig ab dem 01.01.2019 möglich
- Bei mehreren Standorten: Förderung pro Standort möglich
- Die Antragstellung braucht Vorlauf – frühzeitig starten lohnt sich
2114
Eingereichte Förderanträge
4692
Erfolgreiche Förderberatungen* *in § 8 Abs. 8
96%
Förderfähige MD Anwendungen & Services
MD Ambulant
Häufige Fragen zur Förderung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle stationären Pflegeeinrichtungen, die in digitale Anwendungen investieren – unabhängig von Größe oder Trägerschaft.
Wer zahlt die Förderung?
Die Förderung wird durch die Pflegekassen ausgezahlt – gesetzlich geregelt in § 8 Abs. 8 SGB XI. Sie stellen den Antrag, die Kasse erstattet den geförderten Anteil.
Muss der Antrag vor Projektstart gestellt werden?
In der Regel ja. Die Antragstellung muss häufig vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wie hoch ist die Förderung genau?
Bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 12.000 €.
Gilt die Förderung auch rückwirkend?
Ja. Investitionen ab dem 01.01.2019 können in bestimmten Fällen rückwirkend geltend gemacht werden.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Die Antragstellung braucht Vorlauf. Wir empfehlen, frühzeitig zu starten – alle Anträge und Rechnungen müssen bis 31.12.2030 bei den Kassen vorliegen.
Kann ich Förderung und Leasing kombinieren?
Ja. Die Kombination aus staatlicher Förderung und einem Leasing-Modell ist möglich und besonders liquiditätsschonend.
Was macht MEDIFOX DAN anders als andere Anbieter?
Wir unterstützen bei der Antragstellung für Sie – kostenlos und mit erfahrenen Fördermittelberatern, die seit 2019 ambulante Pflegeeinrichtungen erfolgreich begleiten.
Fragen zur Förderung? Wir beraten Sie persönlich.
Rufen Sie uns direkt an oder vereinbaren Sie einen Termin – unsere Fördermittelberater klären gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung für Ihre Einrichtung möglich ist.
MEDIFOX DAN Service