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Förderung
Bis zu 40 % Ihrer Investition zurück – und wir helfen Ihnen dabei.
Dass es Fördermittel für die Digitalisierung in der Pflege gibt, hat sich herumgesprochen. Dass der Weg dorthin oft kompliziert wirkt, leider auch. Genau deshalb bleibt ein großer Teil der Gelder bislang ungenutzt – obwohl bis zu 40 Prozent Ihrer Investition erstattet werden können.
Hier setzen wir an. Sie wechseln zu MEDIFOX DAN – und wir sorgen dafür, dass sich dieser Schritt auch finanziell lohnt. Unsere Fördermittelberater begleiten Sie aktiv durch die Antragstellung, damit Sie keine Förderung verschenken.
Unser Versprechen: Sie sollen keinen Cent verschenken
Viele Pflegeeinrichtungen wissen, dass es Fördermittel gibt – aber der Aufwand schreckt ab. Wir nehmen Ihnen diesen Aufwand ab. Unsere erfahrenen Fördermittelberater kennen die Antragswege, prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bis zur Bewilligung. So wird aus einer Möglichkeit, von der viele nur hören, ein Betrag, der bei Ihnen ankommt.
Das wird gefördert
Die Pflegekassen können bis zu 40 Prozent Ihrer Investition in digitale Lösungen bezuschussen – geregelt in § 8 Abs. 8 SGB XI. Förderfähig ist weit mehr, als viele denken:
In drei Schritten zur Förderung
- Beratungsgespräch: Wir schauen uns Ihre Situation an, klären die Förderfähigkeit und entwickeln ein Konzept, das zu Ihrer Einrichtung passt.
- Kostenvoranschlag und Antrag: Sie erhalten einen transparenten Kostenvoranschlag. Auf dieser Basis bereiten wir gemeinsam alle Unterlagen vor und unterstützen bei der Antragstellung.
- Förderung erhalten und starten: Nach der Bewilligung legen Sie mit MEDIFOX DAN los – mit einem erheblichen Teil der Investition bereits erstattet.
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Häufige Fragen zur Förderung
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle zugelassenen Pflegeanbieter, die in digitale Anwendungen investieren – unabhängig von Größe oder Trägerschaft.
Wer zahlt die Förderung?
Die Förderung wird über die Pflegekassen ausgezahlt, gesetzlich geregelt in § 8 Abs. 8 SGB XI. Sie stellen den Antrag, die Kasse erstattet den geförderten Anteil.
Muss der Antrag vor Projektstart gestellt werden?
In der Regel ja – die Antragstellung muss häufig vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Deshalb lohnt es sich, früh mit uns zu sprechen.
Wie hoch ist die Förderung genau?
Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 12.000 € pro Einrichtung. Bei mehreren Standorten erhält jede Einrichtung eine eigene Förderung.
Gilt die Förderung auch rückwirkend?
Ja. Investitionen ab dem 01.01.2019 können in bestimmten Fällen rückwirkend geltend gemacht werden.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Die Antragstellung braucht Vorlauf. Wir empfehlen einen frühen Start – alle Anträge und Rechnungen müssen bis zum 31.12.2030 bei den Kassen vorliegen.
Kann ich Förderung und Finanzierung kombinieren?
Ja. Die Kombination aus Förderung und einem Finanzierungs- oder Leasing-Modell ist möglich und schont Ihre Liquidität besonders.
Was macht MEDIFOX DAN anders?
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung – mit erfahrenen Fördermittelberatern, die seit 2019 Pflegeeinrichtungen erfolgreich begleiten.
Warum sich der Schritt jetzt lohnt
- Bis zu 40 Prozent der Investitionskosten werden erstattet – maximal 12.000 € pro Einrichtung oder Standort.
- Die Förderung gilt für digitale Anwendungen noch bis Ende 2030.
- Rückwirkend förderfähig: Investitionen ab dem 01.01.2019 können in bestimmten Fällen geltend gemacht werden.
- Mehrere Standorte? Die Förderung ist pro Einrichtung oder Standort möglich.
- Die Antragstellung braucht Vorlauf – wer früh startet, ist im Vorteil.