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Die lebenslange Beschäftigtennummer für die Pflege

Ab dem 31. August 2024 ist die Leistungsabrechnung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste nur noch unter Angabe einer lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR) möglich. Die Verwendung einer sogenannten Ersatzbeschäftigtennummer ist ab dann nicht mehr zulässig, sodass bei Nichtberücksichtigung Zahlungen von den Kassen abgewiesen werden können. Sie haben noch nicht für jeden ihrer Mitarbeitenden eine LBNR vorliegen? Dann wird es für Sie höchste Zeit, jetzt zu handeln! Denn die zur Beantragung erforderliche Registrierung im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) und Mein ELSTER kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Erfahren Sie jetzt, wie Sie sich schon heute optimal auf die verpflichtende Umsetzung vorbereiten können.

 

So gelingt die Beantragung im BeVaP      Umsetzung in MD Ambulant       Häufig gestellte Fragen

Umstellung auf eine elektronische Abrechnung in der Pflege

Ab dem 31. August 2024 soll die LBNR die klassischen Handzeichenlisten ersetzen, um die Umstellung auf eine papierlose Abrechnung für Pflegedienste voranzubringen. So sollen Leistungen und Qualifikationen zukünftig einfacher geprüft werden können. Doch auch für die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) soll die lebenslange Beschäftigtennummer einen wichtigen Grundstein legen. Seit dem 01. Januar 2023 haben Pflegedienste die Möglichkeit, eine sogenannte Ersatzbeschäftigten- oder Platzhalternummer an die Kranken- und Pflegekassen zu übermitteln. Ab dem 31. August 2024 ist dies jedoch nicht mehr möglich, sodass sich BetreiberInnen schnellstmöglich um die Beantragung der LBNR für jede/n Mitarbeitenden kümmern sollten, um die Frist einzuhalten. Haben Sie bereits an alles gedacht? Schauen Sie jetzt in unsere Checkliste und erfahren Sie, ob Sie bereits alle notwendigen Schritte zur Beantragung und Registrierung der lebenslangen Beschäftigtennummer erfüllt haben.

Checkliste zur Beantragung und
Registrierung der LBNR

So gelingt die Beantragung im BeVaP

Zur verpflichtenden Umsetzung der lebenslangen Beschäftigtennummer sind Pflegedienste bis zum 31. August 2024 aufgerufen, sich und ihre Pflegekräfte ins sogenannte Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) einzutragen. In dem Online-Portal, welches vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verwaltet wird, werden bei Registrierung alle notwendigen Beschäftigtendaten wie Name, Geburtsdatum sowie Informationen zur beruflichen Tätigkeit und Qualifikationen hinterlegt. Eine detaillierte Beschreibung zur Beantragung der LBNR finden Sie auf unserem MEDIFOX DAN Blog

Wichtig: Zur Beantragung im BeVaP wird eine gültige ELSTER-Zertifikatsdatei benötigt, die separat über Mein ELSTER eingeholt werden muss. Weitere Informationen zur Registrierung bei Mein ELSTER haben wir für Sie in einer Schritt-für-Schritt Anleitung zusammengestellt.

Anleitung zur Beantragung im BeVaP

Die Abrechnung mit LBNR in MD Ambulant

Ab dem 31. August 2024 müssen die lebenslangen Beschäftigtennummern von Pflegekräften bei der Leistungsabrechnung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen verpflichtend angegeben werden. Mit der MEDIFOX DAN Software gelingt die Übermittlung dabei einfach und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Dafür muss die LBNR einmalig in den Stammdaten Ihrer Mitarbeitenden eingepflegt werden, sodass diese automatisch auf der nächsten Leistungsabrechnung hinterlegt ist. Durch die automatische Synchronisation digital erfasster Daten in MD CareMobile oder auf dem MD CarePad stehen diese im Anschluss direkt und inklusive Beschäftigtennummer für die weitere Abrechnung zur Verfügung. Welche Schritte Sie bei der Abrechnung mit MD Ambulant ab Oktober beachten sollten, haben wir auf unserem Blog detailliert für Sie zusammengestellt.

Abrechnen mit LBNR in MD Ambulant

Die Umsetzung der LBNR in Ihrer MD Ambulant Software

Podcast-Fans aufgepasst, denn alle Infos rund um die lebenslange Beschäftigtennummer gibt es auch zum Hören! So spricht Philipp Rinner, Head of Product im Bereich MD Ambulant, bei PflegeFaktisch mit Francesca Warnecke exklusiv über die Implementierung der LBNR in der MEDIFOX DAN Software und was sich in der Abrechnung ab dem 31. August 2024 für Sie ändert.

Jetzt reinhören
 

Mobile Datenerfassung mit MD CareMobile

Ohne digitale Leistungserfassung kann ab dem 31. August 2024 ein großer Mehraufwand für Pflegedienste entstehen. Denn die lebenslangen Beschäftigtennummern der Mitarbeitenden müssen auf jedem Leistungsnachweis dokumentiert und somit manuell hinterlegt werden. Als modulare Software-Suite bietet Ihnen MD Ambulant mit der digitalen Datenerfassung MD CareMobile und dem MD CarePad schon heute nahtlos integrierte Mobillösungen an, mit deren Einsatz sich der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der LBNR für Sie maßgeblich reduziert. Auch Sie setzen in Ihrem Pflegealltag noch keine mobile Leistungserfassung ein? Dann lernen Sie jetzt MD CareMobile als smarte Erweiterung Ihrer MEDIFOX DAN Software kennen.

Lernen Sie jetzt MD CareMobile kennen

Alle Module
in einer Übersicht

Sie suchen eine flexible Softwarelösung, die Sie bei Ihren Digitalisierungsvorhaben perfekt unterstützt und mit der Sie gleichzeitig mobil und ortsunabhängig arbeiten können? MD Ambulant bietet Ihnen all das – und noch viel mehr. Die modular gestaltete Software vereint sämtliche Funktionalitäten, die Sie für eine vollständig digitale Verwaltung Ihrer Pflegeeinrichtung benötigen. Dabei entscheiden Sie, welche Module Sie zu Beginn nutzen möchten – ergänzende Komponenten lassen sich jederzeit nahtlos in Ihr bestehendes System integrieren. 

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Personal- einsatzplanung

Mobile Datenerfassung

Pflege- und Betreu- ungsdokumentation

Management Informationssystem

Abrechnungsservice

MEDIFOX DAN Connect

MD Learning by smartAware

Häufig gestellte Fragen

  • Woher bekomme ich die Beschäftigtennummer?

    Die Beschäftigtennummern werden vom Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) vergeben. Eine detaillierte Beschreibung zur Beantragung der LBNR haben wir auf unserem MEDIFOX DAN Blog für Sie zusammengestellt.

    Wichtiger Hinweis: Zur Beantragung im BeVaP wird eine gültige ELSTER-Zertifikatsdatei benötigt, die separat über Mein ELSTER eingeholt werden muss. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie ebenfalls als Schritt-für-Schritt Anleitung auf unserem Blog.

  • Für welche Fachkräfte wird eine LBNR benötigt?

    Die lebenslange Beschäftigtennummer ist für ambulante Pflegekräfte vorgesehen,

    • die in zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach § 72 Absatz 1 Satz 1 SGB XI arbeiten,

    • die in Pflege- und Betreuungsdiensten tätig sind, mit denen die Krankenkassen Verträge nach § 132a Absatz 4 Satz 1 SGB V bzw. die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen Verträge nach § 132l Absatz 5 SGB V abgeschlossen haben

    • oder die als Einzelpflegekraft tätig sind und Verträge mit den Pflegekassen nach § 77 Absatz 1 SGB XI abgeschlossen haben.

    Eine Beschäftigtennummer erhalten somit nur die Pflegekräfte, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V, der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V oder der häuslichen Pflegehilfe nach § 36 Absatz 1 SGB XI erbringen. Für Pflegekräfte, welche ausschließlich Leistungen nach § 45b SGB XI oder § 45 SGB XI erbringen, ist die lebenslange Beschäftigtennummer aktuell nicht verpflichtend.

  • Was mache ich, wenn ich noch keine oder nicht alle Beschäftigtennummern vorliegen habe?

    Ab dem 31. August 2024 können Leistungen gegenüber den Kranken- und Pflegekassen nur noch unter Angabe einer lebenslangen Beschäftigtennummer geltend gemacht werden. Die bis dahin gültige Platzhalternummer 999999997 ist ab dann nicht mehr zulässig.

    Sollten Ihnen noch keine oder nicht alle Beschäftigtennummern vorliegen, wird es daher höchste Zeit zu handeln! Denn die erforderliche Registrierung im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) und Mein ELSTER kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Detaillierte Anleitungen zur Beantragung der LBNR im BeVaP sowie zur Registrierung bei Mein ELSTER finden Sie auf unserem MEDIFOX DAN Blog oder in unseren kompakt aufbereiteten Erklärvideos.

  • Benötige ich für mein Rechenzentrum (bzw. Factoring-Dienstleister) besondere Leistungsnachweise?

    Nein, Sie können die regulären Leistungsnachweise der Abrechnungen verwenden, sofern Sie diese in Papierform verschicken und eine aktuelle Version der MEDIFOX DAN Software nutzen. Wenn Sie per Schnittstelle an einen Dienstleister angeknüpft sind, versendet MD Ambulant Ihre Beschäftigtennummern automatisch, sofern diese in den Stammdaten hinterlegt sind.

  • Was mache ich, wenn ich nicht per DTA abrechne, sondern Leistungsnachweise versende?

    Die klassischen Handzeichenlisten werden ab dem 31. August 2024 um die Beschäftigtennummern erweitert und können im Anschluss wie gewohnt mit den Rechnungen per Post bei den Abrechnungsstellen der Kranken- oder Pflegekassen eingereicht werden. Wenn Sie die neueste Version Ihrer MEDIFOX DAN Software installiert haben, enthalten die Ausdrucke der Handzeichenliste bereits die Beschäftigtennummer, sofern diese in den Stammdaten hinterlegt sind.

    Sollten Sie die Leistungsnachweise handschriftlich ausfüllen, können Sie die Handzeichenliste inkl. der dazugehörigen Beschäftigtennummern zusammen mit Ihren Leistungsnachweisen an die Kasse schicken. Nutzen Sie die Leistungsnachweise zur Abrechnung, werden dort sowohl Handzeichen als auch die Beschäftigtennummern hinterlegt. Bitte stellen Sie dafür sicher, dass Sie eine aktuelle Version Ihrer MEDIFOX DAN Software installiert haben und die Option "Elektronische Handzeichen einblenden" in den Einstellungen der Leistungsgrundlagen aktiviert ist. Die benötigten Versionen (10.34.1 und 11.4.1) stehen voraussichtlich ab Ende August zur Verfügung.

  • Was passiert, wenn ich keine mobilen Lösungen wie MD CareMobile oder das MD CarePad einsetze?

    In diesem Falle können Sie die Zuordnung des jeweiligen Mitarbeitenden zur Leistungserbringung über die Tourenplanung in der MEDIFOX DAN Software herstellen. Sofern Sie das aktuell für Sie freigegebene Update bereits installiert haben, müssen Sie hierzu lediglich in den Einstellungen im Navigationsmenü Organisation/Verwaltung unter dem Reiter "Abrechnung" das "Nachbearbeiten mit Soll-/Ist- Vergleich" mit der Option "Ist-Leistungen aus Tourenplan" aktivieren.

    Nun wird das Handzeichen der jeweiligen Pflegekraft in Einsätzen der Nachbearbeitung dargestellt. Ohne eine Dienst- und Tourenplanung können Sie über den Button "Ansicht in der Nachbearbeitung" eine manuelle Zuweisung der Mitarbeitenden aktivieren.

  • Gilt die LBNR auch für die Tagespflege?

    Im Rahmen der technischen Anlage findet die LBNR in § 36 SGB XI Beachtung. Der Rechnungsexport für Leistungen, die nach § 37b und §38 sowie §40/41/42 SGB XI erbracht werden, ist dabei auch ohne lebenslange Beschäftigtennummer möglich.

  • Was passiert, wenn ich keine Tourenplanung nutze?

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb aktuell keine digitale Tourenplanung inklusive mobiler Lösungen zur digitalen Datenerfassung einsetzen, kann für Sie ab dem 31. August 2024 ein großer Mehraufwand entstehen, da die Beschäftigtennummern auf jedem Leistungsnachweis dokumentiert und ohne digitale Leistungserfassung manuell hinterlegt werden müssen. Die MEDIFOX DAN Software bietet Ihnen alle notwendigen Features, sodass die Übermittlung für Sie einfach und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand gelingt. Vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin mit unseren ExpertInnen und lassen Sie sich persönlich zu den Funktionen unserer Komplettlösung für die ambulante Pflege beraten.

    Wichtiger Hinweis für MEDIFOX DAN KundInnen: Wenn Sie die neueste Version Ihrer MEDIFOX DAN Software installiert haben, enthalten die Ausdrucke der Handzeichenliste bereits die Beschäftigtennummer, sofern diese in den Stammdaten hinterlegt sind. Daher empfehlen wir Ihnen sicherzustellen, dass bereits das neueste Update Ihrer Software-Suite bei Ihnen installiert ist.

  • Was bedeutet die Übergangsfrist bis zum 31. August 2024 für mich?

    Im Rahmen der Übergangsfrist bis zum 31. August 2024 kann anstelle der LBNR die Platzhalternummer 999999997 angegeben werden. Mit Ende der Frist ist die Übergabe mit Platzhalternummer jedoch nicht länger zulässig, sodass die Leistungsabrechnung mit den Kranken- und Pflegekassen ab dann nur noch unter Angabe einer LBNR möglich ist. Andernfalls können Zahlungen von den Kassen abgelehnt werden.

    Wenn Ihnen noch nicht alle oder keine Beschäftigtennummern vorliegen, ist es daher jetzt an der Zeit zu handeln! Detaillierte Anleitungen zur Beantragung der LBNR im BeVaP sowie zur Registrierung bei Mein ELSTER haben wir für Sie auf unserem MEDIFOX DAN Blog oder in unseren kompakt aufbereiten Erklärvideos zusammengestellt.