Wichtige Updateinformationen zur lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR)

MD Ambulant
Abrechnung per DTA
Um ab dem 01.01.2023 korrekt mit den gesetzlichen Krankenkassen per DTA abrechnen zu können, müssen gemäß der verpflichtenden Änderungen (§ 293 Absatz 8 SGB V) die Beschäftigtennummern der Mitarbeiter beim Datenaustausch (DTA) übergeben werden.
Damit Sie die neue technische Richtline (Anlage 4 & 17) nutzen können, müssen Sie zwingend Ihre MediFox ambulant-Version aktualisieren! Andernfalls ist eine Abrechnung ab dem 01.01.2023 nicht möglich. Das erforderliche Update haben wir Ihnen bereitgestellt.


Sollten Sie von einer 10.10 Version auf eine 10.31 Version updaten, beachten Sie bitte diese Anleitung
MD Ambulant
Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor dem Update:
Updaten Sie Ihre mobilen Geräte
Bevor Sie Ihre MediFox Software aktualisieren, müssen Sie zwingend Ihre mobilen Geräte updaten und synchronisieren. Diese Schritte müssen unbedingt im Vorfeld durchgeführt werden, da Ihnen sonst Datenverlust droht.
Schritt 1: Synchronisieren Sie Ihre mobilen Geräte
Schritt 2: Laden Sie die aktuelle App-Version aus dem App Store bzw. Play Store
Schritt 3: Synchronisieren Sie Ihre Geräte erneut
Grundlegende Anpassungen Ihrer MediFox Software
Die neue MediFox ambulant-Version bringt wesentliche Neuerungen mit sich, die sich entscheidend auf die Arbeit mit Programmbereichen wie der Dienst- und Tourenplanung auswirken. Bitte nehmen Sie deshalb im Vorfeld des Updates unbedingt das von uns bereitgestellte Informationsmaterial zur Kenntnis und machen Sie sich mit den Neuheiten vertraut.
Welche Änderungen sich innerhalb der Software ergeben, wie Sie die Beschäftigtennummern hinterlegen und welche Konfigurationen Sie ggf. vornehmen müssen, erfahren Sie in ausführlicher Form hier:
Häufig gestellte Fragen
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Was passiert, wenn ich meine Medifox ambulant-Version nicht aktualisiere?
Sollten Sie nicht aktualisieren, verfügt Ihre Software nicht über die zwingend nötigen technischen Anlagen. Eine Abrechnung per DTA mit den gesetzlichen Krankenkassen ist dann ab dem 01.01.2023 nicht mehr möglich!
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Woher bekomme ich die Beschäftigtennummer?
Die Beschäftigtennummern werden vom Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) vergeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bevap-bund.de/
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Was mache ich, wenn ich noch keine oder nicht alle Beschäftigtennummern habe?
Falls noch keine persönlichen Beschäftigtennummern vorliegen, sollten Sie die Platzhalternummer 999999997 verwenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Ich brauche Hilfe bei der Installation, an wen kann ich mich wenden?
Wir haben alle wichtigen Informationen in unserer Installationsanleitung für Sie bereitgestellt. Natürlich stehen auch wir Ihnen bei der Installation der neuen MediFox ambulant-Version jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns bei Rückfragen hinsichtlich der Update-Installation direkt unter der Rufnummer 05121 - 282 919 333 oder senden Sie uns Ihre individuellen Fragen per E-Mail an installationambulant@medifoxdan.de.
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Benötige ich für mein Rechenzentrum (bzw. Factoring-Dienstleister) besondere Leistungsnachweise?
Aktuell wurde etwas Vergleichbares bisher nur vom RZH gefordert. Nach den uns vorliegenden Informationen ist diese Forderung nicht mehr aktuell, denn es besteht hierfür keine Notwendigkeit, weil MEDIFOX DAN Kunden, die geforderten Informationen ohnehin in der Sendung an das RZH anliefern, sobald sie das benötigte Update installiert haben! Für Kunden, die für ein Factoring keine Übergabeschnittstelle verwenden und nur die unterschriebenen Leistungsnachweise an ihren Dienstleister übergeben, besteht ebenfalls kein weiterer Handlungsbedarf durch die hierfür bestehende Übergangsfrist bis zum 30. September 2023.
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Was mache ich, wenn ich das Update nicht installieren kann oder Probleme mit dem Datenträgeraustausch (DTA) habe?
Sollte es zu unerwarteten Schwierigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung kommen, besteht weiterhin die Möglichkeit der Abrechnung in Papierform, die aufgrund der Übergangsfrist momentan abschlagsfrei ist. Bitte beachten Sie die Informationen Ihrer Berufsverbände.
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Was mache ich, wenn ich nicht per DTA abrechne, sondern Leistungsnachweise versende?
Aufgrund der Übergangsfrist bis zum 30. September 2023 können Sie weiterhin die unterschriebenen Leistungsnachweise inklusive Handzeichen der Mitarbeiter übergeben. Diese werden dann wie bisher zusammen mit den Rechnungen auf dem Papierwege bei den Abrechnungsstellen der Kranken- oder Pflegekassen eingereicht. Wenn Sie die neueste Version Ihrer Software installiert haben, enthalten die Ausdrucke der Handzeichenliste bereits die Beschäftigtennummer, sofern diese in den Stammdaten hinterlegt sind.
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Ich nutze keine mobile Erfassung, wie CareMobile oder CarePad.
In diesem Falle können Sie die Zuordnung des jeweiligen Mitarbeitenden zur jeweiligen Leistungserbringung über die Tourenplanung herstellen. Sofern Sie das aktuelle für Sie freigegebene Update bereits installiert haben, müssen Sie lediglich unter Einstellungen / Organisation / Verwaltung - im Reiter "Abrechnung" das "Nachbearbeiten mit Soll-/Ist- Vergleich" mit der Option "Ist-Leistungen aus Tourenplan" aktivieren. Nun wird das Handzeichen der jeweiligen Pflegekraft in Einsätzen der Nachbearbeitung dargestellt. Ohne eine Dienst- und Tourenplanung können Sie über den Button "Ansicht" oben-links in der Nachbearbeitung eine manuelle Zuweisung der Mitarbeitenden aktivieren.
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Gilt die LBNR auch für die Tagespflege?
Aus der technischen Anlage geht nicht eindeutig hervor, ob die LBNR nur im § 36 SGB XI Beachtung findet oder ggf. auch andere Grundlagen betrifft. Vorsichtshalber haben wir uns deshalb dazu entschieden, die LBNR auch für Tagespflegen verpflichtend einzuführen. Die neueste Programmversion übermittelt automatisch die Platzhalternummer bei fehlender LBNR, andernfalls können Sie manuell die '999999997' in den Stammdaten hinterlegen. Sobald uns konkrete Informationen vorliegen, setzen wir diese natürlich entsprechend um.
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Was passiert, wenn ich keine Tourenplanung nutze?
Wir empfehlen Ihnen die neueste Programmversion zu installieren, diese überträgt automatisch bei fehlender LBNR die für den DTA benötigte Platzhalternummer 999999997.
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Was bedeutet die Übergangsfrist bis zum 30. September 2023 für mich?
Es können noch die üblichen Leistungsnachweise weiterverwendet werden, auf denen noch keine LBNR für die Mitarbeitenden ausgewiesen ist. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Abrechnung ausschließlich papiergebunden, z.B. durch einen Abrechnungsdienstleister durchführen lassen. Wir werden Ihnen bis dahin rechtzeitig ein Update bereitstellen, welches diese Funktion beinhaltet!
Für die Übergaben per DTA können Sie die Ersatznummern anstelle einer „echten“ LBNR übergeben. Wenn Sie diese in den Stammdaten Ihrer Mitarbeitenden angegeben haben, wird diese auch verwendet. Sofern Sie die aktuellste für Sie freigegebene Programmversion installiert haben, wird die Ersatzbeschäftigtennummer automatisch verwendet, wann immer Sie bei der Abrechnung keine Mitarbeitenden je Einsatz angegebenen haben. Sorgen Sie trotzdem schnellstmöglich dafür, dass Sie die korrekten LBNR in Ihren Mitarbeiterstammdaten hinterlegen.
Wenn Sie ohne eine digitale Leistungserfassung abrechnen, werden Sie ab dem Stichtag die Mitarbeitenden in Ihrer Abrechnung zwingend angeben müssen! Entweder durch eine manuelle Angabe oder mit den Daten aus Ihrer Tourenplanung, sofern Sie das Modul nutzen. Wenn Sie Interesse an einer digitalen Erfassung haben, die Ihre Abrechnung deutlich erleichtern wird, klicken Sie einfach hier, um gleich einen Beratungstermin zu buchen!