PflegeFaktisch mit Francesca
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Pflegekompetenzgesetz - die leistungsrechtliche Seite
Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) ist ein zentraler Baustein zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs in Deutschland. Doch welche Auswirkungen hat es konkret? Annemarie Fajardo, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, gibt Einblicke in die leistungsrechtlichen Aspekte des Gesetzes, die neuen Kompetenzen der Pflegefachpersonen und die Herausforderungen bei der Umsetzung.
Pflege und Finanzierung: Wo steht das PKG?
Das Pflegekompetenzgesetz soll die Pflegeberufe stärken und deren Aufgaben klar definieren. Neben berufsrechtlichen Regelungen spielt das Leistungsrecht eine entscheidende Rolle. Hier geht es um die Frage, wie Pflegeleistungen finanziert werden und ob die Vergütung der Pflegefachpersonen den gestiegenen Anforderungen gerecht wird. Ein Kernproblem: In Deutschland existiert bisher kein eigenständiges Leistungsrecht für Pflegefachpersonen. Die Vergütung erfolgt über die Finanzierungstöpfe der Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB XI), was dazu führt, dass pflegerische Leistungen oft nicht ausreichend abgebildet oder vergütet werden. Das PKG könnte einen ersten Schritt zur Schließung dieser Lücke darstellen – allerdings fehlen noch konkrete finanzielle Regelungen.
Heilkunde und neue Kompetenzen
Ein wichtiger Aspekt des PKG ist die Anerkennung des Pflegeberufs als eigenständiger Heilberuf. Damit rückt die Frage in den Fokus, inwieweit Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Bisher wurden solche Aufgaben im Rahmen von Modellprojekten erprobt, jedoch meist mit der Einschränkung, dass Heilkunde von ÄrztInnen auf die Pflege übertragen werden muss. Der Deutsche Pflegerat fordert eine weitergehende Regelung: Pflegefachpersonen sollten bestimmte heilkundliche Leistungen selbstständig ausüben können.
Zukunftsausblick: Was muss noch passieren?
Das PKG legt die Grundlage für neue Berufsrechte und mehr Verantwortung in der Pflege. Doch damit diese Regelungen auch in der Praxis greifen, braucht es klare Definitionen und eine nachhaltige Finanzierung. Der nächste Schritt ist die Entwicklung eines "Scope of Practice", also einer genauen Beschreibung der Tätigkeitsfelder und Qualifikationsniveaus in der Pflege. Ein weiteres zentrales Thema ist die "stambulante" Versorgung – ein Konzept, das die Versorgung zwischen stationärer und ambulanter Pflege verbessern soll. Während das PKG diesen Bereich zwar anspricht, fehlen bislang klare finanzielle Regelungen. Hier besteht die Gefahr, dass ein vielversprechender Ansatz aufgrund unklarer Zuständigkeiten ins Leere läuft.
Ein erster Schritt mit offenem Ausgang
Das Pflegekompetenzgesetz markiert einen wichtigen Fortschritt für die Professionalisierung der Pflege, doch viele Details sind noch ungeklärt. Die Politik ist gefordert, nicht nur neue Kompetenzen gesetzlich zu verankern, sondern auch die Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung zu schaffen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das PKG tatsächlich den Wandel bringt, den die Pflege dringend benötigt – oder ob weitere gesetzliche Nachbesserungen erforderlich sind.
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Eure Francesca
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