PflegeFaktisch mit Francesca
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Das Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Doch gerade in der Pflegebranche herrscht oft Unsicherheit darüber, wie dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt werden soll. In der heutigen PflegeFaktisch-Folge spreche ich mit Peter Sausen, einem Rechtsanwalt und Experten für Pflegeeinrichtungen, über die wichtigsten Fragen und Herausforderungen.
Wen betrifft das Gesetz?
Pflegeeinrichtungen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Diese Grenze bezieht sich auf die Anzahl der Köpfe, nicht auf Vollzeitäquivalente. Peter betont, dass viele Träger diese Verpflichtung noch nicht umgesetzt haben, obwohl das Gesetz seit über einem Jahr in Kraft ist. Einrichtungen, die keine funktionierende Meldestelle vorhalten, riskieren rechtliche Sanktionen und Bußgelder.
Wie funktioniert eine Meldestelle?
Eine Meldestelle muss so gestaltet sein, dass sie vertrauliche Hinweise über verschiedene Kanäle, wie Telefon oder E-Mail, entgegennimmt. Wichtig ist, dass die Identität der HinweisgeberInnen und der betroffenen Personen geschützt bleibt. Meldungen müssen binnen sieben Tagen bestätigt werden, und innerhalb von drei Monaten sollten die HinweisgeberInnen über den Stand der Bearbeitung informiert werden. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Meldestelle durch einen externen Dienstleister auszulagern, was für viele kleinere Träger eine praktikable Lösung darstellt.
Was bringt das Hinweisgeberschutzgesetz für die Pflege?
Während einige Einrichtungen das Gesetz als bürokratische Last empfinden, bietet es gleichzeitig eine große Chance, die interne Kommunikation zu verbessern und Missstände frühzeitig zu erkennen. Eine funktionierende Meldestelle kann dazu beitragen, das Vertrauen der Mitarbeitenden zu stärken und Transparenz zu schaffen. Gerade in der Pflege, wo sensible Themen wie freiheitsbeschränkende Maßnahmen oder Medikamentenvergabe eine Rolle spielen. Hier kann das Gesetz helfen, Probleme intern zu klären, bevor Behörden eingeschaltet werden müssen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument, um Missstände in Pflegeeinrichtungen zu melden und zu beheben. Auch wenn die Umsetzung zunächst einige Herausforderung beinhalten mag, bietet das Gesetz große Chancen, die Fehlerkultur und den Zusammenhalt im Unternehmen langfristig zu stärken. Pflegeeinrichtungen sollten diese Gelegenheit nutzen und sich gut auf die Anforderungen vorbereiten.
Wenn ihr mehr darüber erfahren wollt, wie ihr das Hinweisgeberschutzgesetz erfolgreich umsetzt, hört jetzt in diese PflegeFaktisch-Folge rein. Besucht uns auch gern auf unserem YouTube-Kanal und wir freuen uns über zahlreiche Fragen und Anregungen in den Kommentaren!
Eure Francesca
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